Mitbestimmungsrecht des BR - bei Einst.von Leiharbeitern?
Hallo Forumsteilnehmer!
Muß die GL den BR anhören, wenn sie Leiharbeiter einstellen will?
Im Voraus vielen Dank.
Gruß an alle. Dr.House
Community-Antworten (3)
27.11.2007 um 14:37 Uhr
ja, definitiv, siehe Kommentierung zum § 99 Abs.1 BetrVG; neben dem sogenannten "Normalarbeitsverhältnis" umfasst § 99 BetrVG auch befristete, Probe-, Teilzeit-,Aushilfs- und TeleAV, die Beschäftigung von LEIH-AN und 1€Jobbern;
27.11.2007 um 18:58 Uhr
Ausdrücklich steht das in § 14 (3) AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
06.12.2007 um 23:35 Uhr
Danke uhu und Bonita.
Haben unseren AG zum wiederholten Mal darauf hingewiesen. Wollte es nur noch mal bestätigt wissen.
Gruß Dr.House
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