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Mitbestimmungsrecht des BR - bei Einst.von Leiharbeitern?

D
Dr.House
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forumsteilnehmer!

Muß die GL den BR anhören, wenn sie Leiharbeiter einstellen will?

Im Voraus vielen Dank.

Gruß an alle. Dr.House

5.16203

Community-Antworten (3)

U
uhu

27.11.2007 um 14:37 Uhr

ja, definitiv, siehe Kommentierung zum § 99 Abs.1 BetrVG; neben dem sogenannten "Normalarbeitsverhältnis" umfasst § 99 BetrVG auch befristete, Probe-, Teilzeit-,Aushilfs- und TeleAV, die Beschäftigung von LEIH-AN und 1€Jobbern;

B
Bonita

27.11.2007 um 18:58 Uhr

Ausdrücklich steht das in § 14 (3) AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

D
Dr.House

06.12.2007 um 23:35 Uhr

Danke uhu und Bonita.

Haben unseren AG zum wiederholten Mal darauf hingewiesen. Wollte es nur noch mal bestätigt wissen.

Gruß Dr.House

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