Erstellt am 27.11.2007 um 13:37 Uhr von uhu
ja, definitiv,
siehe Kommentierung zum § 99 Abs.1 BetrVG; neben dem sogenannten "Normalarbeitsverhältnis" umfasst § 99 BetrVG auch befristete, Probe-, Teilzeit-,Aushilfs- und TeleAV, die Beschäftigung von LEIH-AN und 1€Jobbern;
Erstellt am 27.11.2007 um 17:58 Uhr von Bonita
Ausdrücklich steht das in § 14 (3) AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
Erstellt am 06.12.2007 um 22:35 Uhr von Dr.House
Danke uhu und Bonita.
Haben unseren AG zum wiederholten Mal darauf hingewiesen.
Wollte es nur noch mal bestätigt wissen.
Gruß Dr.House