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Arbeitsplatzanspruch nach Elternzeit?

G
gofine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich will nach Beendigung der Elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Gibt es dazu einen gesetzlichen anspruch und wo genau ist der geregelt? Mein arbeitgeber hat die Kündigung bei unserem (unerfahrenen) Br eingeleitet und dieser fragt mich nun nach wiederspruchsgründen. Bitte helft mir.

5.10507

Community-Antworten (7)

D
DocPille

27.11.2007 um 15:46 Uhr

Was heisst denn er hat eingeleitet,liegt die Kündigung schon beim BR??

Zu welchem Termin ist gekündigt worden,und wann endet die Elternzeit??

G
gofine

27.11.2007 um 18:27 Uhr

Hallo DocPille Elternzeit endete am 24.November 2007 Kündigung für 29. februar 2008 liegt schon beim betriebsrat

D
DocPille

28.11.2007 um 08:16 Uhr

Der Arbeitgeber kann nur nach Ende der Elternzeit gem. § 19 BErzGG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Allerdings ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie i.S.d. Kündigungschutzgesetzes sozial gerechtfertigt ist. D.h. Ihr Arbeitgeber kann Sie nur aus betrieblichen, verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Gründen kündigen. Hierbei muss er auch eine Sozialauswahl vornehmen.

K
Kölner

28.11.2007 um 09:38 Uhr

@docpille Aktualisiere mal Deine Unterlagen. § 19 BErzGG ist weggefallen!

D
DocPille

28.11.2007 um 11:21 Uhr

@Kölner

Ich dachte das BEEG gilt erst für Neugeborene ab dem 01.01.07

Für davor geborene wäre noch das BErzGG anzuwenden,so habe ich das gelesen.

KH
Kleine Hexe

28.11.2007 um 12:32 Uhr

@docpille § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Arbeitnehmer !!!

Es wäre §18 Der Arbeitgeber kann während der Elternzeit nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen.

Mütter die vor dem BEEG ein Kind bekommen haben leben deshalb nicht im rechtsfreien Raum :-) da gilt immer noch das alte BErzGG - der Kündigungsschutz während der Elternzeit besteht bei beiden.

Aber egal welches Gesetz, ab 25. November 2007 (also vorgestern) hat der AG die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen und gofine die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

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