Betriebsratsbüro
Hallo liebe Kolelgen und Kolleginnen,
unser Geschäftsführerin hat uns den Betriebsrat heute damit konfrontiert, dass das Betriebsratsbüro umziehen muss. Sie bietet uns 2 Alternativen an wir können wählen. Beide Alternativen sind sogar vom Raum her großzügiger als das heutige Betriebsratsbüro.
Die Mehrheit der Betriebsratskollegen stellt sich jedoch an, und behauptet das wäre mitbestimmungspflichtig. Die Geschäftsführerin dürfe nicht bestimmen wo das Betriebsratsbüro zu sein hat und wo nicht. Meiner Meinung nach muss die Geschäftsführerin uns ein Büro samt Ausstattung zur Verfügung stellen und dafür sorgen dass der Betriebsrat und die Mitarbeiter jederzeit freien Zugang zu dem BR-Büro haben. Wo dieses Büro innerhalb des Betriebes ist nicht mitbestimmungspflichtig oder?
Bitte helft mir versuche einen sinnlosen Konflikt zwischen BR und GF zu vermeiden.
Wie ist eure Meinung zu diesem verzwickten Thema.
Sonnigen Gruss PaulBreitner
Community-Antworten (11)
10.06.2015 um 16:06 Uhr
Dieser Punkt wird im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemeinsam zwischen BR und AG geklärt.
Eine zwingende Mitbestimmung gibt es nicht. Allerdings umfangreiche Rechtsprechung.
Irgendwo darf das Büro natürlich nicht sein. Also z.B. nicht direkt neben dem Personalchef, der jeden Besucher kommen und gehen sieht und auch nicht im hintersten Winkel hinter dem Müllcontainer.......
Frage doch mal Deine Kollegen, auf welchen § sie sich beziehen, wo die angebliche Mitbestimmung stehen soll.....
10.06.2015 um 16:20 Uhr
@ PaulBreitner
Die werten BRM sollen dann doch auch mal erklären, woher sie das Recht auf Mitbestimmung nehmen wollen. Jede Wette, dass sie das NICHT können!
Du könnest den KollegInnen z.B. diese Entscheidung (LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007, 6 TaBV 14/07) unter die Nase halten:
"Weil der Arbeitgeber nur verpflichtet ist, im erforderlichen Umfang Räume zur Verfügung zu stellen, hat der Betriebsrat keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum oder darauf, ihm einmal zugewiesene Räume zu behalten. Der Arbeitgeber kann ihm an deren Stelle auch andere zuweisen, soweit sie den dargestellten Anforderungen genügen (Fitting, a. a. O. § 40 Randnr. 111). Der Betriebsrat kann also nicht die Überlassung eines bereits in der Vergangenheit genutzten Raums fordern (so auch LAG Köln 19.01.2001 -1 TaBV 75/00NZA RR 201, 482).
Der Arbeitgeber entscheidet darüber, welchen Raum oder welche Räume er dem Betriebsrat zuweist.
Ist der zugewiesene Raum ungeeignet, wird der Überlassungsanspruch des Betriebsrats aus § 40 Abs. 2 BetrVG nicht erfüllt. Das führt aber nicht dazu, dass der Betriebsrat an dessen Stelle einen bestimmten anderen Raum verlangen kann."
10.06.2015 um 16:21 Uhr
Hallo,
die Kollegen haben es gegoogelt und finden es nicht mehr wieder.
Die angebotenen Büros liegen auf dem Arbeitsweg der Mitarbeiter also jeder Mitarbeiter läuft auf dem Weg zu sienem Arbeitsplatz an den neuen BR-Räumlichkeiten zwnagsläufig vorbei.
Die Geschäftsführerin und die Personalleitung sitzen auf der gleichen Etage ungefähr 100 m entfernt. Die angrenzenden Büros beliben unbesetzt. Wenn man auf dem Flur steht könnte man sehen wer ein und ausgeht aber das ist bei allen Büros der Fall.
10.06.2015 um 16:23 Uhr
Wichtig wird nur sein, dass das neue Büro in allen entscheidenden Punken keinen Nachteil hat, der nicht dringen betrieblich zu begründen ist und gleichzeitig allen Anforderungen entspricht. Wenn das der Fall ist, gibt es keinen Grund (und kein Recht) nur aus Eitelkeit zu widersprechen.
10.06.2015 um 16:36 Uhr
@ PaulBreitner
"die Kollegen haben es gegoogelt und finden es nicht mehr wieder."
Das wundert mich nicht! Es gibt mit absoluter Sicherheit keine einzige Entscheidung, die einem BR ein Mitbestimmungsrecht zugesteht.
Aber wenn ein BR-Büro den Anforderungen NICHT entspricht, kann man sich als BR natürlich dagegen wehren.
"Die Geschäftsführerin und die Personalleitung sitzen auf der gleichen Etage ungefähr 100 m entfernt."
Auch wenn 100m Entfernung viel sind ... als BR würde ich definitiv nicht mit GF und Personalleitung auf einer Etage sitzen wollen! Arbeitnehmer, die den Betriebsrat aufsuchen wollen, können dies nicht unbedingt unkontrolliert tun. Und da macht es für mich einen Unterschied, ob man von KollegInnen oder womöglich von der GF oder Personalleitung gesehen wird.
10.06.2015 um 16:50 Uhr
Hoppel, ich weiß ja nicht wie Paul Breitners Firma aufgebaut ist, aber in aller Regel sitzt die Geschäftsleitung nicht nur im eigenen Büro, sondern läuft relativ viel durch die Gänge. Zudem müssen sich auch Mitarbeiter abmelden, wenn Sie den BR aufsuchen.
Ein Versteckspiel ist also ohnehin nicht erfolgreich und das völlig falsche Signal! Man kann doch selbstbewusst den BR als Teil des Unternehmens sehen und ein Aufsuchen nicht als etwas definieren, das versteckt werden muss!
Von daher halte ich einen Abstand von 100 Metern schon für nicht unerheblich. Dass man sich auf dem Gang trifft, kann überall vorkommen.
10.06.2015 um 17:45 Uhr
@ Pickel
"Ein Versteckspiel ist also ohnehin nicht erfolgreich und das völlig falsche Signal! Man kann doch selbstbewusst den BR als Teil des Unternehmens sehen und ein Aufsuchen nicht als etwas definieren, das versteckt werden muss!"
Da stimme ich Dir auch zu! Es geht mir auch nicht darum, dass KollegInnen das BR-Büro nur durch einen uneinsehbaren Tunnel betreten können müssen.
Aber die Hemmschwelle ist mit Sicherheit größer, wenn das BR-Büro auf derselben Etage wie die Büros der GF und Personalleitung liegt. Ebenfalls wird es genügend AN geben, die den BR in ihrer Pause oder Freizeit aufsuchen, um sich eben NICHT beim Vorgesetzten abmelden zu müssen. Das gilt es aus meiner Sicht zu berücksichtigen!
10.06.2015 um 20:09 Uhr
aber 100m sind fei viel....
11.06.2015 um 14:38 Uhr
Ich würde das völlig ok finden wenn das Büro so weit weg ist. Mein Büro liegt zur Zeit auf der selben Etage wie die GL und schräg gegenüber ist das Personalbüro.Klar kommt keiner Hoch und ne scheibe hab ich auch drin an der Tür. Aber das ist nur vorrübergehend bis der BR-Vertrieb ausgezogen ist in seine neuen Räumlichkeiten.Dann ziehe ich mit meinem Gremium wieder runter auf die Etage wo die Umkleideräume sind und meine Kollegemn an dem Büro vorbei kommen. Das alte Büro von mir hat jemand anderes bekommen. Ich würde mir da nicht allzu viele Gedanken machen.Und ich nehme mal an wenn ihr Gespräche führt schließt ihr eh die Tür oder?
11.06.2015 um 17:31 Uhr
Warum soviel Probleme, was macht ihr wenn das Gebäude nur ebenerdig ist, z.B. Werkshalle und daneben Flur mit Büros, verzieht ihr euch dann in den Keller. Warum soll man denn nicht sehen wer zum BR geht, bei uns guckt da schon lange keiner mehr. Warum soll ich mich als BR verstecken?
11.06.2015 um 20:38 Uhr
@PaulBreitner
lies mal den Link: http://www.boeckler.de/3880.htm
unter den 5. roten Punkt findest Du das was die Anderen hier schon sagten noch mal schriftlich für deine Kollegen. So hast Du was schriftlich, sie aber nicht.
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