Gleitzeit-Stunden am 24.12. und 31.12. - nur die tatsächlichen Stunden von Normalschichtbeginn bis zum tariflichen Frühschluss-Arbeitsende?
Liebe Kollegen, wie wird das Absetzen von im Voarb geleisteten Arbeitstunden (aus dem Gleitzeitkonto) am 24.12. und 31.12. gesehen? Abzug voller 8 Stunden, wie derzeit in unserem Unternehmen praktiziert, oder nur die tatsächlichen Stunden von Normalschichtbeginn bis zum tariflichen Frühschluss-Arbeitsende um 13.00 Uhr? Wenn die Stunden von 13.00 Uhr bis Normalschichtende laut Tarifvertrag (Frühschlußregelung) vom AG sowieso schon bezahlt werden, wäre es da nicht unlogisch, fuer die gleiche Zeit zusätzlich noch Stunden vom Gleitzeitkonto absetzen zu müssen? Viele Grüße BR
Community-Antworten (2)
27.11.2007 um 17:47 Uhr
@BR Wenn der Tarif sagt, das am 24.12. und 31.12. um 13 Uhr Schluss ist, dann brauche ich doch nur die Stunden "bis" 13 Uhr frei nehmen, die ich normalerweise hätte arbeiten müssen...
28.11.2007 um 18:30 Uhr
In welchem Tarifbereich seid ihr?
Gruß Klaus
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