Erstellt am 26.11.2007 um 13:38 Uhr von Konrad
Hallo,
vorweg: bei der 1. Betriebsratswahl können unerfahrene Beschäftigte viele Fehler machen, die zur Ungültigkeit oder Anfechtung der BR Wahl führen könnte. Deshalb die zuständige Gewerkschaft mit der Wahl beauftragen oder beraten lassen.
Zur Frage : ohne Betriebsversammlung keine Wahl des Wahlvorstandes siehe § 17 BetrVG es müssen aber nicht mind. 50 % AN der gesamten Belegschaft anwesend sein. Das Gesetz sagt nur „die Mehrheit der Anwesenden“ auf der Betriebsversammlung.