Hallo,
wir möchten demnächst zu einer Betriebsversammlung einladen, in der wir den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl wählen wollen. Bei uns gibt es noch keinen Betriebsrat. Ich bin einer der Initiatoren und bei der Firma angestellt aber an eine andere GmbH im Firmenverbund ausgeliehen. Mein Arbeitgeber möchte sicher nicht das ich das Betriebsgelände betrete, da ich 2018 erfolgreich eine Kündigungsschutzklage gegen meinen Arbeitgeber geführt habe. Seit dem versucht er mit unlauteren Mitteln doch noch eine Kündigung gegen mich zu erzwingen. Wenn mich die Belegschaft sieht, wäre das eine weitere Niederlage für meinen Arbeitgeber.
Ich soll diese Betriebsversammlung führen und ich werde auch für den Wahlvorstand vorgeschlagen und später kandidiere ich für den BR. Mein Arbeitgeber weiß das ich mich in den Gesetzen relativ gut auskenne und schon einmal einen BR mit gegründet habe.
Kann mir der Arbeitgeber den Zutritt verweigern oder habe ich, wie bei einer ordentlichen Betriebsversammlung, für den Zeitraum der Versammlung, das Hausrecht?

Vielen Dank!