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Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern - durch BRV + BRV-Stellvertreter?

F
Fuzzi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, das Problem ist folgendes. Kann ein BRV + BRV-Stellvertreter eine Abmahnung wegen ungebührlichen Verhaltens an ein anderes BRMitglied schriftlich aussprechen, und welche Folgen hatt das ganze??

wäre nett wenn mir da jemand von Euch helfen könnte.

4.70706

Community-Antworten (6)

B
Barbara

26.11.2007 um 11:13 Uhr

Hallo,

  1. Sie können eine Abmahnung aussprechen,
  2. Folgen- keine, alles PK ( Papierkorb)
DAH
Der alte Heini

26.11.2007 um 16:47 Uhr

Fuzzi, es gibt für das genannt Verhalten keinerlei Rechtsgrundlage. Der Betriebsratsvorsitzende und der Stellvertreter haben KEINERLEI Rechte andere BR Mitglieder zurechtzuweisen. Sie sind keine Vorgesetzten der BR Mitglieder. Aufgrund ihres Amtes ist der Vors., in dessen Abwesenheit der stellv. Vorsitzende das "Sprachrohr" des BR, neben den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zB zu BR Sitzungen einladen, darf nur auf Anweisung des BR gehandelt werden. Ansonsten sind die zwei Betriebsratskönige den anderen Betriebsratsmitgliedern gleichgestellt.

M
Matze24

26.11.2007 um 17:43 Uhr

@Fuzzi, im Zweifel ein Wink mit dem Zaunpfahl: "Der Vors. oder stellv. Vors. kann jederzeit ... ggf. auch ohne Angabe von Gründen abgewählt werden." (Aus "Betriebsverfassungsgesetz" Basiskommentar von Klebe et.al. §26 Abs. 3, S.201). Der Betriebsrat muss keine 'heile Welt' sein, sollte aber im Interesse aller Betriebsmitarbeiter schlagkräftig bleiben. Mit kollegialem Gruß

P
pirat

26.11.2007 um 19:21 Uhr

@Fuzzi, was wollen sie denn im Wiederholungsfall tun? Wenn abgemahnt wurde, den BR Kollegen kündigen.....grübel was mich noch interessiert....... was bedeuteungebührlichen Verhaltens?

Wie Matze24 schon schrieb....schlagkräftig bleiben! Haut ihnen das BetrVG um dir Ohren!

F
Fuzzi

27.11.2007 um 10:42 Uhr

Das ungebührliche Verhalten war eine nach dem der werte Herr einem immer wieder ins Wort gefallen ist. und da ich Protokolist bin, war ich der Meinung man sollte erst mal bei einem Punkt bleiben. Danach maulte besagter Herr mich an und ich zeigte ihm mit einem Handzeichen ( LMAA ) worauf hin die Abmahnung kam.

F
Fuzzi

27.11.2007 um 10:48 Uhr

Danke auch für die andren Antworten, sie haben mir schon mal sehr geholfen. auf die Sache mit dem BetrVG, hätte ich eigentlich selbst kommen sollen, aber da wir noch nicht so lange bestehen, und auch noch keine Grundschulung hatten wuste ich das nicht. nochmal vielen lieben dank. Es gibt eben doch noch nette Menschen, wie ich hier feststellen kann.

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