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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsatz eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - auch wenn Mehrheit der Anwesenden gegen die Wahl eines Wahlvorstandes gestimmt hat?

M
meckelpet
Nov 2016 bearbeitet

wie hoch sind die chancen einen wahlvorstand zur vorbereitung einer betriebsratswahl über das arbeitsgericht einsetzen zu lassen, wenn auf einer vorher stattgefundenen betriebsversammlung die mehrheit der anwesenden gegen die wahl eines wahlvorstandes gestimmt hat? der betrieb hat keinen betriebsrat, im betrieb arbeiten über 250 angestellte.

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Community-Antworten (5)

I
Immie

24.11.2007 um 22:19 Uhr

@meckelpet § 17 Abs 4 BetrVG ...oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand,so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft...

Hast du Kontakt zur Gewerkschaft

M
meckelpet

25.11.2007 um 13:53 Uhr

@immi vielen dank für die antwort.

kontakt zur gewerkschaft (ver.di) besteht. zusammen mit einem gewerkschaftssekretär wurden insgesamt zwei versammlungen zur wahl eines wahlvorstandes einberufen, beide erfolglos. jetzt steht der gang zum arbeitsgericht an. dies wird ebenfalls von dem gewerkschaftssekretär unterstützt und vorbereitet. in welcher frist entscheidet ein arbeitsgericht über die bestellung des wahlvorstandes? wirkt sich die frist auf den besonderen kündigungsschutz der 3 wahlberechtigten arbeitnehmer aus? gab es in der vergangenheit entscheidungen von arbeitsgerichten, die nicht zu einem eingesetzten wahlvorstand führten? wenn ja, warum?

DAH
Der alte Heini

25.11.2007 um 17:42 Uhr

Wurde in zwei Betriebsversammlungen erfolglos versucht einen Wahlvorstand zu bestellen, so dürfte der Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht problemlos sein. Vorsorglich sollten für die Verhandlung die Kollegen bekannt sein, die sich für die Arbeit in dem Wahlvorstand interessieren, damit diese vom Arbeitsgericht eingesetzt werden können. Das Verfahren dürfte zügig vom Arbeitsgericht bearbeitet werden.

M
meckelpet

25.11.2007 um 20:47 Uhr

@der alte heini vielen dank für die antwort.

die kandidaten für den vom arbeitsgericht zu bestellenden wahlvorstand sind bekannt und benannt.

DAH
Der alte Heini

25.11.2007 um 20:55 Uhr

meckelpet, Dann dürfte es bei der Einsetzung des Wahlvorstand keine Probleme geben. Dann viel Spaß.

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