Abmahnung ohne BR?
Sollte eine Abmahnung mit dem BR abgesprochen werden,oder darf ein Marktleiter das selbst entscheiden???
Community-Antworten (15)
24.11.2007 um 19:54 Uhr
Bei einer Abmahnung muss der AG der BR nicht beteiligen oder fragen. "leider"
24.11.2007 um 21:58 Uhr
Fragen nicht, aber er muß den BR vor Ausspruch von Abmahnungen informieren, damit der BR prüfen kann, ob seine MBR aus § 87 Abs.1 Nr. 1 BetrVG tangiert werden (§ 80 Abs. 2 BetrVG).
24.11.2007 um 22:11 Uhr
@carrie Das glaube ich aber nicht :-(
24.11.2007 um 22:17 Uhr
@carrie, vergiss es...... Der AG muss den Betriebsrat nicht informieren. Bei Abmahnungen ist der Betriebsrat nun mal aussen vor!
24.11.2007 um 22:23 Uhr
Nachzulesen im BetrVG KRHS 13. Auflage Basiskommentar mit Wahlordnung, Seite 381 Randnummer 16 ungefähr in der Mitte. Sonst würde ich das hier nicht schreiben!
24.11.2007 um 22:30 Uhr
@carrie Tatsächlich... Das steht da... Unglaublich aber wahr... Und nu?
24.11.2007 um 22:38 Uhr
@Immi Was und nu? Das war einfach nur eine Info von mir, wenn man als BR dieses Recht eingeräumt bekommt, warum sollte man es nicht nutzen, vielleicht ist es das eine oder andere Mal nützlich, sonst gäbe es dieses Recht ja schließlich nicht. Komme mir ja vor, als ob ich was verbrochen habe!
24.11.2007 um 22:45 Uhr
@carrie Das "und nu" war nicht für dich. Sondern für alle die, wie ich, sagen/denken das der BR mit Abmahnungen... Ich kann aber auch nichts im Fitting dazu finden. Vom KRHS gibt es eine neuere Auflage. Würde mich schon interessieren ob das da auch noch so drinsteht. Sorry, wollte dir ...;-)
24.11.2007 um 22:53 Uhr
Immi, steht auch im Däubler unter § 80 BetrVG RN 75: "Betriebsbußen und Abmahnungen, und zwar vor deren Ausspruch, damit der BR überprüfen kann, ob seine Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 tangiert werden, vgl. LAG Niedersachsen 24. 2. 84, das den AG jedenfalls für verpflichtet hält, den BR spätestens gleichzeitig mit der Entäußerung der Abmahnung zu informieren; ArbG Bremen, das den AG auf Verlangen des BR für verpflichtet hält, den BR anhand von Unterlagen über kollektive Abmahnungen zu informieren; vgl. auch ... GK-Kraft, 7. Aufl., Rn. 59, der jeden Bezug zu den Aufgaben des BR verneinte. Wäre dies richtig, wäre der BR bei kollektiven Abmahnungen und Betriebsbußen, die gegen § 75 verstoßen, allein auf die Information durch die betroffenen AN angewiesen. Die hier zum Ausdruck kommende generelle Unterstellung einer Rechtmäßigkeit des Handelns des AG kann jedoch dessen Informationsverpflichtungen nicht begrenzen. Im Übrigen gilt die Abmahnung als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung, bei der der BR ohnehin nach § 102 BetrVG über etwaige Abmahnungen und Gegendarstellungen zu informieren ist (BAG 31. 8. 89, DB 90, 1928). Eine frühere Information kann ggf. dazu beitragen, dieses Verfahren zu vermeiden; differenzierend jetzt offenbar auch GK-Kraft/Weber, Rn. 66;"
24.11.2007 um 23:01 Uhr
Aber Däubler weist unter §87 RN66 auch darauf hin, dass das BAG eine andere Meinung vertritt.
24.11.2007 um 23:03 Uhr
@paula "Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. carrie zitiert hier nur mal wieder eine Einzelmeinung eines Kommentars..." Jawoll!
...zumal auch DKK auf "a.A. BAG" verweisen; und ein anderer Zusammenhang diesbezüglich von Klebe und DKK hergestellt wurde...
Auf Seminaren habe ich ja immer gelernt, dass man "weiterlesen" muss
24.11.2007 um 23:10 Uhr
warum ist denn meine Antwort verschwunden? hatte ich letzte Woche schon einmal.... seltsam
24.11.2007 um 23:14 Uhr
OKAY. Lesen habe ich auch gelernt :-) Also...auch keine "Information" an den BR. Richtig? Hätte jetzt fast meinen "Glauben" an.... verl.
25.11.2007 um 00:25 Uhr
@all Es steht auch in der neuen Ausgabe, tut mir leid, dass ich damit gleich eine Welle ausgelöst habe. Sicherlich muß man auch weiter lesen, dass habe ich auf Seminaren genauso gelernt. Manche Dinge kann man aber versuchen für sich zu nutzen, unser AG z.B. informiert uns seitdem bei Abmahnungen ;-)
25.11.2007 um 17:31 Uhr
carrie, manchmal sind Wellen gar nicht so schlecht... ;-)
Immi, kommt wahrscheinlich auf den AG an, aber scheint zumindest wenig Sinn zu machen, es einklagen zu wollen.
Paula, ja, weil Deine Antwort weg war, musste ich meine dann umformulieren ;-))
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