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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gefahrgutschulung

U
unerfahren
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Der BR hat bei beim AG Informationen über den aktuellen Stand verlangt.Es ist bei uns, sodass vom jedem Mitarbeiter eine Gefahrgutschulung verlangt wird und ohne diese Schulung bzw. nicht bestehen der Schulung darf keiner arbeiten. Nun hat der BR beim AG Informationen verlangt über den (ist und aktuellen stand)

die Überwachung der Aktualität der Gefahrgutschulungen obliegt in der Regel dem Arbeitgeber und ist Bestandteil der Personalakte der Mitarbeiter, aus diesem Grund ist es nicht möglich Ihnen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das ist Anwort vom AG was kann der BR hier noch machen ?

Danke

99904

Community-Antworten (4)

A
Arkalus

18.11.2013 um 10:17 Uhr

Hallo unerfahren,

da fallen mir mehrere Dinnge aus dem Betriebsverfassungsgesetz (schau mal bei dejure.org) ein:

  1. § 80 (1) Nr. 9 Maßnahmen des Arbeitsschutzes... zu fördern
  2. § 87 (1) Nr. 7 -> Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
  3. § 89
  4. § 98 Betriebliche Bildungsmaßnahmen

Die für die Arbeit notwendigen unterlagen muss euch die GF zur Verfügung stellen. Ihr habt letztlich sogar (ggf. nur der Vorsitzende) die begründete Möglichkeit in die Lohn/Gehaltslisten rein zu schauen (die ja sicher auch bestandteil der Personalakte sind (?)...

Nicht unterkriegen lassen und ggf. mal über eine Schulung nachdenken :)

G
gironimo

18.11.2013 um 15:20 Uhr

Da der BR ein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen hat, hat er auch ganz klar einen Informationsanspruch.

Der AG kann sich auch nicht darauf berufen, dass er ja die Schulung machen muss, da ja immer noch eine Frage der konkreten Durchführung besteht, die im Betrieb zu regeln ist. Darum trifft die Mitbestimmung des § 98 BetrVG voll zu.

Aber allein in der allgemeinen Aufgabe des BR aus dem § 80 BetrVG, nämlich darüber zu wachen, dass die Gesetze, Tarife usw. angewandt werden, rechtfertigt schon den Informationsanspruch.

R
rtjum

19.11.2013 um 10:10 Uhr

Schulungen bzw heute eher Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen zum Thema Gefahrgut sind rechtlich im ADR und in der GGVSEB zwingend vorgeschrieben, daher sehe ich hier keinen direkten Mitbestimmungsanspruch über das was zu schulen ist. Aber ja Informationen muss der AG euch geben, da bin ich bei Gironimo.

K
Kulum

19.11.2013 um 12:45 Uhr

DAS geschult werden muss, darüber gibt es gesetzliche Regelungen. Beim Wann und Wie ist der BR in der Mitbestimmung. Der §80 BetrVG gibt euch nochmal Handwerkszeug mit: Der BR hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze, .... durchgeführt werden. Mit dem Hinweis auf die Personalakte scheint er euch mit dem Datenschutz kommen zu wollen, evtl reicht schon ein Hinweis, dass der BR nicht Dritter im Sinne des BDSG ist. Wenn es hart kommt, werdet ihr den ganzen Spaß eurem AG vom Richter erklären lassen müssen

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