Rhetoriksseminar - nur für BR-Vorsitzende und deren Stellvertreter?
hallo, ich bin seit ca. 6 Jahre BR-Mitglied und habe bereits folgende Seminaren besucht: Betriebsverfassungsgesetzt Teil 1-3 Arbeitsrechts Teil 1-2 Geheimhaltungspflichten ... Nun moechte ich ein Rhetoriksseminar besuchen, dieser wurde mir untersagt mit der Begründung: " Rethorikseminar sei nur für BR-Vorsitzende und deren Stellvertreter. Ist das richtig? Wenn nicht, wie kann ich mich durchsetzen?
Community-Antworten (28)
24.11.2007 um 09:47 Uhr
@Cassetete Grundsätzlich hat Dein AG recht mit seiner Meinung. Aber: Wenn der Anbieter dieses Seminares etwas auf sich hält, dann kommt er Dir mit einer etwas anderen Beschreibung des Seminars entgegen, was dann wiederum § 37 Abs. 6 BetrVG-fähig wäre.
24.11.2007 um 13:11 Uhr
Kölner, gute Antwort hoffentlich Lesen das viele und nutzen die möglichkeiten !
24.11.2007 um 23:48 Uhr
Hallo Cassetete,
wer untersagte Dir dieses Seminar.
Euer Betriebsrat bei Deiner Vortragung? - oder wurde dieses schon von Eurem BR als Schulung abgestimmt und Eure GF hat diese Anmerkung verlauten lassen?
Habe als BR Mitglied Rethorik 1-2 besucht, war sehr interessant, war nach Paragraph 37.6. Und nach diesem Paragraphen, darfst alle diesbezüglichen Seminare für Dich in Anspruch nehmen. Diese Seminare - Rethorik - sind weder einzeln für den BR -Vorsitzenden bez. Stellvertreter bestimmt.
Gruß Nikita
Kölner: Wo hast Du Deine Information her, dachte Du wärst ein alt eingesessener BR -Fuchs.
25.11.2007 um 00:08 Uhr
@Nikita Bei manchem AG kommt es schon darauf an welchen Namen "das Kind" hat.
25.11.2007 um 01:34 Uhr
"war nach Paragraph 37.6. Und nach diesem Paragraphen, darfst alle diesbezüglichen Seminare für Dich in Anspruch nehmen. "
Schür doch bitte keine völlig falschen Hoffnungen, die Aussage stimmt so in keinster Weise!
25.11.2007 um 13:44 Uhr
Peanuts:
Bist Du Arbeitgeber???
Bin über 16 Jahre BR Mitglied und Vorsitzende, und war mehrere Jahre beim Arbeitsgericht tätitg. Ich schüre keine falschen Hoffnungen, dieses ist jederzeit durchsetzbar, wenn Du Zeit hast, kannst Du Dir das BVG mal richtig zur Hand nehmen, dabei dann bitte auch das BGB, viellieicht lernst Du noch etwas.
Entweder bin ich BR oder ich lasse es und habe Angst dieses durchzusetzen, gegenüber der GL. Aber Schleimer und Angsthasen gehören nicht in einen Betriebsrat, da muss man schon einmal über seinen Schatten springen! Gruß Nikita
25.11.2007 um 14:17 Uhr
Nikita,
ich denke mal nicht das Peanuts AG ist... Schon mal überlegt das 16 J. nicht die Welt sind ? das es da draussen BRMs gibt die andere erfahrungen gemacht haben ? !
*Prüfe ob sich der Kamp flohnt, der nur wer den Kampf vermeidet Gewinnt ihn ! (Alte Waschbären Weisheit) grins
Nikita, glaube mir Peanuts redet nicht um des Redens willen sondern aus Sachlich-Fachlicher Erfahrung. Und deine Vermutung ... Angsthase/Schleimer nun ja das ist er kans bestimmt nicht.
Du warst noch nicht auf ein R-Seminar oder ???? Ich frage nur weil deine Antwort lässt darauf schliessen :-))
25.11.2007 um 14:24 Uhr
@Nikita "Bin über 16 Jahre BR Mitglied und Vorsitzende, und war mehrere Jahre beim Arbeitsgericht" und "Ich schüre keine falschen Hoffnungen, dieses ist jederzeit durchsetzbar, wenn Du Zeit hast, kannst Du Dir das BVG mal richtig zur Hand nehmen, dabei dann bitte auch das BGB, viellieicht lernst Du noch etwas."
Ich sage dazu nur: Wie tief kann man sich noch verstricken?
25.11.2007 um 14:50 Uhr
Kölner,
mir ist so als, ob das nicht die "Nikita" von Elton John ist .-%
Schade ... ich Liebe Frauen in Uniform .-)
25.11.2007 um 16:04 Uhr
"Bin über 16 Jahre BR Mitglied und Vorsitzende, und war mehrere Jahre beim Arbeitsgericht tätitg."
Ich bin tief beeindruckt... Vielleicht hättest Du Dich besser mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Thema "Erforderlichkeit, insbesondere eines Rhetorikseminars" auseinander setzen sollen!
Unabhängig davon, ist der § 37 Abs.6 BetrVG absolut nicht geeignet, den Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes auf ein Seminar begründen zu können!
"Ich schüre keine falschen Hoffnungen, dieses ist jederzeit durchsetzbar, wenn Du Zeit hast, kannst Du Dir das BVG mal richtig zur Hand nehmen, dabei dann bitte auch das BGB, viellieicht lernst Du noch etwas."
Jetzt bringst Du mich in Verlegenheit... Würdest Du mir bitte die entsprechenden Grundlagen aus dem BGB benennen? Tu Dir keinen Zwang an... ich bin in der glücklichen Lage, u.a. auch auf eine BGB Kommentierung zurückgreifen zu können!
25.11.2007 um 16:07 Uhr
@peanuts Du bist ja noch brutaler als ich dachte... :-)
25.11.2007 um 16:59 Uhr
Kölner,
er ist so zu sagen eine Echt harte "Nuss" Lach . Ich liebe diesen Typen, er erinnert mich so an mich selber als ich noch Jung (-Bär) war .-()
peanuts, bist du auch ein Rocker ?
25.11.2007 um 17:37 Uhr
waschbär, da frag ich mich aber, wer von Euch beiden wohl eher der "Jungbär" ist. ;-))
25.11.2007 um 17:46 Uhr
Lotte,
grins .... .-))
25.11.2007 um 20:03 Uhr
Ich bin davon ausgegangen, dass hier in diesem Forum Hilfe für BR Mitglieder angeboten wird!
Meiner Meinung nach ist das für Peanuts und Waschbär eher Langeweile! Vielleicht solltet Ihr mal ein Kontaktforum besuchen!
Da lobe ich mir Lotte und Mona-Lisa, da steckt Ahnung hinter !!!
Weil labbbbbernnn kommt in einem Kontaktforum bestimmt gut an.
Kölner;
Wie ich oben beschrieben hatte, war ich bereichts 2 x je 1 Woche bei einem Rethorikseminar 1 un d 2 - aber ne - ist klar, M Ä N N E R !!!
Fahre jetzt zum 3. R -Seminar . Nikita
25.11.2007 um 20:25 Uhr
Nikita, na dann frage ich mich doch mal Warum frag eine wie Du dann überhaupt ? hä ? verarschXX können wir uns alleine !
p.s viel gebracht hat R-Semi 1 und 2 na öffensichtlich nicht da du ja nicht mal über die grundlagen der Reto verfügst.
Aber schade das Du schon weg bist ... ich hätte da noch was für dich ..
nach § 37 Abs. 6 BetrVG anerkannt, diese Aufzählung ist nicht abschließend:(wie alles bei mir) *allgemeine Grundkenntnisse(Ein Spezi bist du ja nicht grade) des Betriebsverfassungsrechts, allgemeine Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, Kenntnisse über Leistungsentlohnung, z.B. Akkord oder Leistungsbeurteilung, Lohngestaltung allgemein, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, vor allem vor Einführung neuer Arbeitszeitmodelle, Gestaltung von Betriebsversammlungen, grundsätzlich für die Betriebsratsvorsitzenden, vor allem neugewählte, Bildschirmarbeit, Bildschirmarbeitsverordnung, Fragen der personellen Beteiligungsrechte, z.B. Einstellung, Kündigung, aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG, Schwerbehindertenrecht, Tarifvertragsrecht, sofern im Betrieb Tarifverträge zur Anwendung kommen, Einführung von Telearbeit, Rhetorik!!!!(Gucke da), Gesprächs-, Diskussions- und Verhandlungsführung, für Betriebsratsmitglieder, die hauptsächlich Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, EDV, vor allem bei Neueinführung von Hard- oder Software, BR-Wahlen, allerdings nur für Wahlvorstandsmitglieder, Mobbing im Betrieb, im Zweifelsfall müssen vom Betriebsrat entsprechende Konfliktfälle dargelegt werden um eine Erforderlichkeit zu begründen, BAG 19.07.1997, 7 ABR 14/96. :-L
25.11.2007 um 21:34 Uhr
Cassetete, Du kannst soviel Rhetorikseminare besuche wie Du möchtest, solang ein Beschluss des BR dafür vorliegt und der AG es den so hinnimmt. Es dürfte in der Tat Probleme bei Rhetotikseminare geben, wenn es denn gem. §37 Abs.6 BetrVG besuch werden soll. Da ist die Aussage von deinem Arbeitgeber gar nicht so verkehrt. Der Besuch eines Seminars gem. §37 Abs.7 BetrVG ist ohne weiteres möglich, egal zu welchen Thema, wenn die Anerkennung der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt ist. Dabei ist es auch völlig uninteressant ob der AG mit dem Seminarinhalt einverstanden ist. Nur die Anerkennung des Seminars ist wichtig!!
25.11.2007 um 21:49 Uhr
Heini, sie könnte dann aber u.U. auf den Kosten sitzen bleiben.
25.11.2007 um 22:07 Uhr
Lotte, nenne bitte die Fakten. Für allgemeines Rätselraten ist es schon zu spät.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass ein langjähriges Betriebsratsmitglied mit diversen Schulungen den unterschied zwischen ein Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 oder 7 BetrVG bekannt ist.
25.11.2007 um 22:19 Uhr
Heini, die Fakten? Weiß ich denn ob der AG von Cassetete so nett ist, freiwillig die Kosten zu übernehmen? Wenn wir davon ausgehen würden, dass die Frager Bescheid wissen, bräuchten wir ihnen doch auch nicht erklären, was ein Seminar nach 37 (7) ist. Das hast Du doch auch gemacht. Und ist ja auch gut so. Wollte Dir gar nicht zu nahe treten, nur vor Gefahr warnen.
25.11.2007 um 23:08 Uhr
Lotte es gibt genügend Möglichkeiten Seminare nach 37 Abs. 7 BetrVG kostenfrei zu besuchen, hier sollte Cassetete sich bei seiner Gewerkschaft erkundigen. Die Lohnzahlung für die ausgefallene Arbeitszeit steht dem Kollegen zweifelsfrei zu.
Im Ergebnis kann man sehen, ein Anspruch auf den Besuch eines Retorikseminars nach § 37 Abs. 6 BetrVG dürfte, wenn der Arbeitgeber es nicht möchte, für Cassetete nicht infrage kommen, da er kein BR Vorsitzender oder Stellvertreter ist. Nur diese Kollegen können nach der mir bekannten Rechtssprechung, wenn den die Erforderlichkeit nachgewiesen wird, solch ein Seminar auch gegen den Willen des AG besuchen.
Im übrigen galt meine Antwort nicht direkt Cassetete sondern mehr der Allgemeinheit, da Einige meiner Vorschreiber das Thema nicht so direkt getroffen haben.
26.11.2007 um 12:50 Uhr
Hallo zusammen, das ist ja hier ein Durcheinander! Cassetete weiß bald gar nicht mehr was gemeint ist.
Also: Der alte Heini hat Recht, und ich denke dass Nikita bez. §37.6 die Erforderlichkeit nachgewiesen hat, wie Nikita ja schon schrieb,kämpt sie gerne gegen die GL- solche Menschen lobe ich- !
und Waschbär: Keine feine Art- vielleicht solltest Du auch mal ein Rethorikseminar besuchen- muss ich Nikita Recht geben, musst noch viellll lernen.
DR. pero
26.11.2007 um 13:15 Uhr
DR. pero, a) vieleicht sollte ich mag sein, aber zur Zeit stehen meine Prioritäten wo anders bzw finden sich in anderen themen wieder. b) Feine Art ... ich habe eine Feine Nase, Fein genug um den Nekita Fake zu Riechen.
Die notwendigkeit sehe ich grade im hinblick auf die "GF Gespräche" nicht, ist Retorik wirklich das richtige dafür ? Oder gibt es da nicht andere seminare welche nachweislich mehr "Fleisch" haben um erfolgreich zu Verhandeln ? Ausser ich stehe auf "Ich boss " Ich Persönlich habe gelernt das grade in der Gegenwart eine "Win -Win" Situation mehr bringt für alle ! und für für die Belegschaft erstrecht und um die geht es ja wohl hoffentlich noch und nicht um Persönliche Macht gelüste zu befriedigen !
Vertrauensvolle zusammenarbeit heisst auch "Die andere seite sehen und Verstehen,ggf so gar zu Respektieren" ... Mit unter müsste der eine oder andere mal überlegen das eine GF , auch ein Gesicht hat und wer Verliert es schon gerne ??? ...
Sag mal Was für ein Doktor Tietel hast Du denn ? HC ??? oder Vet. oder Ebay ?
26.11.2007 um 13:48 Uhr
waschbär: Du urteilst nach Deinen Erfahrungen, wir wissen ja gar nicht welche Erfahrungen Nikita in Ihrer Branche mit der GL gemacht hat, aber sie kämpft, jeder so wie er mag, Du solltest Dich in diesem Forum aber ein bischen zügeln, da Du ja eine feine Nase hast, solltest Du Dir auch mal von einer Frau etwas sagen lassen!
Und ich denke mir mal, dass hier keiner den einen oder anderen verarXXXX will, dafür gibt es dieses Forum ja, um anderen zu helfen.
Nur : Kennst Du Hilfe??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier Nikita Unwahrheiten ins Forum stellt, dafür hat sie in den vergangenden Monaten hier sehr kompetente Auskünfte anderen gegenüber getätigt. Nochmals festzustellen, bin nicht mit Ihm oder Ihr verwandt oder ähnl.
Nun zu meinem Dr. Titel, den musst Du erstmal erreichen.
phil.Dr.pero
26.11.2007 um 14:48 Uhr
Hallo ihr Streithähne,
ich wollte ja nichts zu dem ganzen sagen,aber eins muss ich doch loswerden.
Waschbär,Deine Beiträge sind zur Zeit wirklich unter aller Sa..
Du rügst andere ,fass Dich mal selbst an Deine Nasenspitze,und schau Dir mal den Mist an den Du schreibst,und dann auch noch so das ich sagen möchte:6 Setzen.
26.11.2007 um 16:15 Uhr
Dr.pero, na das hast du ja einen Doctor Tietel welcher für die "Brot lose zunft steht" Lach Ist nicht von mir..... p.s Du bist bestimmt BRV ??? Ausserden vermutest Du doch auch nur ausser .... ?
Doc Pulle : Genau, Aber bitte bedenke Zahlen bis zur Zahl 10 werden hier ausgeschrieben ! .-)() .... Und noch was solltest Du deine Bewertung nicht wieder auf den boden der Tatsachen hohlen,dann werde ich deine Beiträge auch Bewerten und glaube mir dafür schiebe ich sogar unbezahlte und nicht mitbestimmte Überstunden,ausshalb meiner Persönlichen arbeitszeit !
Egal ihr Gurken, ich habe meine Meinung zu diesen Fred, und ich finde ich ändere meine Meinung NICHT !!!!
Aber ich werde diesen Fred hier nicht weiter Bearbeiten.
Ich hasse seminar turismus .-)
26.11.2007 um 23:55 Uhr
@all, aber Hallo, .... Erforderlichkeit von Rethorikseminaren... dann macht mal... und viel Glück!
Ahoi, waschbär, wenn jeder hier so einen feinen Riecher hätte wie du, würde einem der Geruch von Falschheit und übelster Doktor(reien) schon auffallen. Ein Schelm... wär schlechtes dabei denkt...
27.11.2007 um 00:05 Uhr
all, pirat hat Recht, die Erforderlichkeit wird nun jedem deutlich. Ist schon witzig, wie sich die Frage nach einem Rhetorikseminar entwickelt hat... ;-))
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