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Ermahnung wegen Redebeitrag auf einer BR Veranstalltung - die Vorgesetzten abmahnen gibt es dafür eine Handhabung?

G
GBRSHG1
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen. Wir haben folgendes Problem: Vor einigen Tagen gab es in einer unserer Betriebsstätten eine Betriebsversammlung. Unsere Einrichtungseiter waren, da sie keine Leitenden Angestellten sind, ebenfalls vertretten. So weit so gut..... Heute erfahre ich dass ein Kollege,der sich zu einem Thema, in wie ich finde angemessener Form geäußert hat sowohl vom direkten Vorgesetzten und vom Einrichtungsleiter ermahnt worden ist. Nun endlich meine Frage: Ich möchte die Vorgesetzten Abmahnen gibt es dafür eine Handhabung???? Welche Rechtsgrundlage kann ich nutzen um den beiden zu verstehen zu gegben das, daß so nicht geht?????

Danke erstmal an alle!!!!!!!!!!!

PS: Ich tendiere dazu die ganze Sache über einen Rechtsanwalt und die Geschäftsführung laufen zu lassen???!!!

5.20003

Community-Antworten (3)

P
pirat

24.11.2007 um 02:19 Uhr

@GBRSHG1, ....Ich möchte die Vorgesetzten Abmahnen ....und dann? Im Wiederholungsfall ... kündigen? Tendenzen können schlechte Berater sein....

B
Berliner

25.11.2007 um 16:54 Uhr

Also, ich kann Deine Empörung verstehen. Auch wenn es gängige Praxis ist und genau deshalb viele MitarbeiterInnen sich nicht trauen auf der BV etwas zu sagen.

Bin auch der Meinung, dass man hier sofort deutlich machen muss, dass es so nicht geht. Wenn ein ernstes Gespräch mit der Geschäftsführung (was ich auf jeden Fall vorschalten würde) nichts bringt, kann man versuchen über § 119 BetrVG (Behinderung der BR-Arbeit) und/oder § 104BetrVG (Entfernung betriebsstörender Ar beitnehmer....dies können auch Vorgesetzte und sogar ltd. Angestellte sein) vorzugehen. Ist aber dann gleich richtig die Kanone...vielleicht reicht ja auch schon der deutliche Hinweis hierauf....

Ggf. - mit Einverständnis des Betroffenen - könnte man auch als BR gem. § 84/85 BetrVG (Beschwerde) vorgehen - und hier sogar bis in die Einigungsstelle gelangen.

Wie gesagt: versucht doch das Thema im Gespräch mit GF zu lösen....die genannten §§ können hier ja vielleicht gute Argumentationshilfen sein... Viel Glück!

G
GBRSHG1

26.11.2007 um 14:42 Uhr

Vielen Dank @ Berliner, wir werden natürlich erst einmal das Gespräch suchen!!!!! Jedoch hat die ganze Sache ein ganz bitteren Beigeschmack. Und ich bin nicht für diplomatische Lösungen in dieser Sache. Stell dir mal vor was das für eine Signalwirkung hat an die Kollegen.

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