Erstellt am 25.06.2019 um 15:15 Uhr von Pjöööng
Die Betriebsvereinbarungen werden INDIVIDUALRECHTLICH von den übergehenden Mitarbeitern mitgenommen. Sie werden also quasi Bestandteil von deren Arbeitsverträgen. (Sollte der Sachverhalt im aufnehmenden BETRIEB bereits durch BV geregelt sein, so gehen die BVen nicht über).
Erstellt am 25.06.2019 um 15:15 Uhr von Cyber99
Diese Antwort wurde von "Cyber99" gelöscht.
Erstellt am 25.06.2019 um 15:17 Uhr von Kjarrigan
Wer ist die aufnehmende Firma? lt Schilderung A richtig?
DAnn istz das für A ein Betriebsübergang und die BV (die günstiger für die AN)
sind für mind. 12 Monate vom Erwerber (also B) weiter zu gewähren.
Der Erwerber kann natrülcih auch zusagen, dass die BV oder Regelungen länger als 12 Monate gelten - das ist aber freiwillig.
Für die MA von Firma B gelten die BV der Firma A nicht! Außer der AG und der BR der Firma B vereinbaren das.
Erstellt am 25.06.2019 um 15:27 Uhr von Cyber99
ich muss mich revidieren, das war grad etwas aus der Hüfte geschossen. Pjöööng liegt da richtig.