Erstellt am 23.11.2007 um 14:27 Uhr von Sternburg
Besorgt Euch den Fitting, neueste Auflage.
Dort steht ausführlichst alles wissenswerte über dieses Thema drin (§ 37 BetrVG), incl. der entsprechenden Gerichtsurteile.
Erstellt am 23.11.2007 um 18:25 Uhr von Catweazle
@ambu,
Die Reisezeiten sind unerheblich. Nur Beginn und Ende der Seminarzeiten sind interessant.
Die Pausen zählen zur Seminarzeit. Deutlich wird dies im Absatz 22.
Auch wenn das Urteil für einen Teilzeitbeschäftigten gefällt wurde, so hat das Gericht aber ausdrücklich die Anwendbarkeit für Vollzeitkräfte bestätigt.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=f4aa2eb1672f97f1b8262455b0dbda68&nr=10487&pos=9&anz=20
Erstellt am 23.11.2007 um 22:03 Uhr von peanuts
"Die Reisezeiten sind unerheblich. Nur Beginn und Ende der Seminarzeiten sind interessant."
Das ist Humbug!
Die Frage ist zu pauschal gestellt und kann so nur mit dem § 37 Abs. 6 (unter Hinweis auf die Abs. 2 & 3) BetrVG beantwortet werden!