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Reisezeiten BR - zu Seminaren?

A
ambu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich bin auf der Suche nach der rechtlichen Grundlage für Reisezeiten zu Seminaren für Betriebsräte. Vorab Danke für Eure Infos!

Gruß ambu

4.54803

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

23.11.2007 um 15:27 Uhr

Besorgt Euch den Fitting, neueste Auflage. Dort steht ausführlichst alles wissenswerte über dieses Thema drin (§ 37 BetrVG), incl. der entsprechenden Gerichtsurteile.

C
Catweazle

23.11.2007 um 19:25 Uhr

@ambu,

Die Reisezeiten sind unerheblich. Nur Beginn und Ende der Seminarzeiten sind interessant. Die Pausen zählen zur Seminarzeit. Deutlich wird dies im Absatz 22. Auch wenn das Urteil für einen Teilzeitbeschäftigten gefällt wurde, so hat das Gericht aber ausdrücklich die Anwendbarkeit für Vollzeitkräfte bestätigt.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=f4aa2eb1672f97f1b8262455b0dbda68&nr=10487&pos=9&anz=20

P
Peanuts

23.11.2007 um 23:03 Uhr

"Die Reisezeiten sind unerheblich. Nur Beginn und Ende der Seminarzeiten sind interessant."

Das ist Humbug!

Die Frage ist zu pauschal gestellt und kann so nur mit dem § 37 Abs. 6 (unter Hinweis auf die Abs. 2 & 3) BetrVG beantwortet werden!

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