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Kündungsanhöhrung - kann der BR den Arbeitsvertrag verlangen?

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Doni
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, kurz eine Frage: Habe von GF eine Anhörung zur Kündigung einer Mitarbeiterin erhalten. Kann ich ihren Arbeitsvertrag verlangen, um so zu sehen, ob es - wie in der Anhörung beschrieben - im Arbeitsvertrag steht?

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Community-Antworten (5)

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WildeHilde

23.11.2007 um 14:01 Uhr

Hallo Doni, am besten ist, du spricht mit der Mitabeiterin persönlich und läßt dir von ihr den Arbeitsvertrag zeigen. Du bist ja verpflichtet, die Kündigunsgründe mit der zu kündigenden Mitarbeiterin zu besprechen und abzuwägen, was das Gremium jetzt macht. (Widerspruch, Zustimmung oder gar nichts).

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DonJohnson

23.11.2007 um 14:58 Uhr

Verstehe die Frage nicht - was soll denn in dem AV stehen? dass er jederzeit nach Anhörung gekündigt werden kann? Das wäre ja wohl was. Nunja, egal, wäre eh nicht rechtswirksam, da das BetrVG über dem AV steht. Bitte konkretisiere deine Frage.

S
Saluk

23.11.2007 um 15:29 Uhr

Generell gilt: Der AG muss dir alle Unterlagen zukommen lassen, die du zur Beurteilung brauchst. Wenn in der Anhörung Bezug auf ein anderes Dokument genommen wird, dann muss er dir dieses Dokument auf Nachfrage auch zur Verfügung stellen, auch wenn es sich um den Arbeitsvertrag handelt.

Grüße,Saluk

M
Mona-Lisa

23.11.2007 um 15:45 Uhr

@Doni, ihr habt keinen Anspruch auf Vorlage des Arbeitsvertrages! Wobei ich mich ebenfalls frage, warum ihr den sehen wollt......

@Saluk, alle Unterlagen ist richtig, aber der Arbeitsvertrag hat damit nicht's zu tun.

S
Saluk

27.11.2007 um 11:08 Uhr

@Mona-Lisa, Doni schreibt "Kann ich ihren Arbeitsvertrag verlangen, um so zu sehen, ob es - wie in der Anhörung beschrieben - im Arbeitsvertrag steht?" - was auch immer das heißen mag, so bedeutet es wenigstens für mich, dass in der Anhörung auf etwas bezogen wird, was genau in diesem Arbeitsvertrag drin stehen soll. Um also nachzuprüfen, ob das stimmt, habe ich zumindest das Recht den entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag sehen zu können. Vermutlich ist es aber technisch wesentlich einfacher, dem BR Einblick in den gesamten AV zu gewähren...

Liebe Grüße, Saluk

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