Erstellt am 23.11.2007 um 13:01 Uhr von WildeHilde
Hallo Doni,
am besten ist, du spricht mit der Mitabeiterin persönlich und läßt dir von ihr den Arbeitsvertrag zeigen. Du bist ja verpflichtet, die Kündigunsgründe mit der zu kündigenden Mitarbeiterin zu besprechen und abzuwägen, was das Gremium jetzt macht. (Widerspruch, Zustimmung oder gar nichts).
Erstellt am 23.11.2007 um 13:58 Uhr von DonJohnson
Verstehe die Frage nicht - was soll denn in dem AV stehen? dass er jederzeit nach
Anhörung gekündigt werden kann? Das wäre ja wohl was. Nunja, egal, wäre eh nicht rechtswirksam, da das BetrVG über dem AV steht. Bitte konkretisiere deine Frage.
Erstellt am 23.11.2007 um 14:29 Uhr von Saluk
Generell gilt: Der AG muss dir alle Unterlagen zukommen lassen, die du zur Beurteilung brauchst. Wenn in der Anhörung Bezug auf ein anderes Dokument genommen wird, dann muss er dir dieses Dokument auf Nachfrage auch zur Verfügung stellen, auch wenn es sich um den Arbeitsvertrag handelt.
Grüße,Saluk
Erstellt am 23.11.2007 um 14:45 Uhr von Mona-Lisa
@Doni,
ihr habt keinen Anspruch auf Vorlage des Arbeitsvertrages! Wobei ich mich ebenfalls frage, warum ihr den sehen wollt......
@Saluk,
alle Unterlagen ist richtig, aber der Arbeitsvertrag hat damit nicht's zu tun.
Erstellt am 27.11.2007 um 10:08 Uhr von Saluk
@Mona-Lisa,
Doni schreibt "Kann ich ihren Arbeitsvertrag verlangen, um so zu sehen, ob es - wie in der Anhörung beschrieben - im Arbeitsvertrag steht?" - was auch immer das heißen mag, so bedeutet es wenigstens für mich, dass in der Anhörung auf etwas bezogen wird, was genau in diesem Arbeitsvertrag drin stehen soll. Um also nachzuprüfen, ob das stimmt, habe ich zumindest das Recht den entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag sehen zu können. Vermutlich ist es aber technisch wesentlich einfacher, dem BR Einblick in den gesamten AV zu gewähren...
Liebe Grüße,
Saluk