Belastungsanalyse fordern - weil kein Bereitschaftsdienst sondern von der Auslastung her Volldienst?
Ein Antrag auf Arbeitszeitänderung liegt vor.Innerhalb des Nachtdienstes, der über 11 Stunden geht, soll der Bereitschaftsdienst von 6 Stunden verschoben werden, damit im Morgengrauen Volldienst gearbeitet werden soll. Der Betriebsrat möchte eine Belastungsanalyse fordern, da der Verdacht aufgekommen ist, dass sowieso laut Definition hier kein Bereitschaftsdienst vorliegt, sondern von der Auslastung her Volldienst. Mit welcher rechtlichen Grundlage kann die Analyse begründet werden?
Community-Antworten (2)
23.11.2007 um 09:57 Uhr
Hallo Mary-Ann, ich verstehe die Frage nicht, denn auch Bereitschaftsdienst ist wie Volldienst Arbeitszeit, egal ob hohe oder niedrige Belastung.
26.11.2007 um 09:17 Uhr
Hallo pit47, habe vergessen zu erwähnen, dass der Dienst auch insgesamt 30 min länger gehen soll. Also Arbeitszeitänderung auf jeden Fall. Falls sich jedoch herausstellt, dass Volldienst gearbeitet wird, ist die Gesamtarbeitszeit auf jeden Fall zu lang. Mich interessiert in erster Linie der rechtl. Hintergrund für das Fordern der Bereitschaftsdienstanalyse
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