Rücklauf Fragebögen Psych Belastungsanalyse
Hello alle, kann ich darauf bestehen, dass der Rücklauf der Fragebögen zur Psych Belastungsanalyse zum Betriebsrat geht oder kann die Geschäftsleitung entscheiden, dass die Bögen zu GL oder zur Personalabteilung gehen. Gibt es dazu Vorgaben? Und wenn ja, wo stehts?
Community-Antworten (10)
02.11.2023 um 17:27 Uhr
Sind diese Fragebögen überhaupt vom BR genehmigt worden in der Form?
02.11.2023 um 17:28 Uhr
Natürlich kannst du darauf bestehen. Die Geschäftsleitung kann das aber einfach ignorieren.
Der BR ist bei der Orga und der Durchführung der Analyse in der Mitbestimmung. Hinzugezogen werden i.d.R. die Fachkraft Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Da die psychische Belastungsanalyse eine andere Form der Gefährdungsbeurteilung darstellt, bei der der BR in der Mitbestimmung ist, kann ich mir gut vorstellen, dass ihr Einsicht in die Ergebnisse der Analyse nehmen dürft. Aber nicht in die Fragebögen. Von einem Anrecht, diese direkt zu erhalten ganz zu schweigen.
03.11.2023 um 08:53 Uhr
bei uns wird die Auswertung der Fragebögen durch ein externes Institut gemacht. AG und BR bekommen die Ergebnisse gemeinsam vorgestellt. Fragebögen gehen direkt an das Institut. Wir hatten z.B. Wahlurnen aufgestellt in die die KollegInnen die Fragebögen eingeworfen haben, nach Ende der Abgabefrist sind die Urnen gemeinsam von AG und BR geöffnet und die Fragebögen per Post an das Institut verschickt worden.
03.11.2023 um 09:50 Uhr
der AG ist verantwortlich für die Durchführung der GFB. Wenn also in eurer BV nicht steht, dass ihr die Bögen bekommt, dann ist Essig
03.11.2023 um 10:22 Uhr
Um mal auf die Frage zu antworten ... nein, natürlich nicht!
Und dabei spielt es keine Rolle, wie es woanders getan wird, da dies nicht die Frage war.
03.11.2023 um 10:37 Uhr
@ChrissieSenk Ich würde in jedem Fall sehen eine BV mit dem AG eine BV hin zu kriegen.. Dies sollte so sein das solch Fragebögen Grundsätzlich anonym ausgefüllt werden und keine Rückschlüsse auf den Arbeitsplatz beinhalten. AG und BR erstellen diesen gemeinsam und werten gemeinsam aus. Bei allen Arten von Fragebögen.
03.11.2023 um 12:35 Uhr
Anonyme Fragebögen bei Arbeitsplatzbezogener Gefährdungsbeurteilung, kann man hinbekommen. Zumindest der Arbeitsplatz kann dann aber nicht anonym bleiben und somit ist zumindest bei bestimmten Positionen die Anonymität schwierig.
03.11.2023 um 12:55 Uhr
03.11.2023 um 13:53 Uhr
@ Dummerhund
ich gebe dir ja grundsätzlich recht. Mitarbeiterbefragungen haben anonym zu erfolgen etc.
Ich bin bei Gefährdungsbeurteilung mehr oder weniger raus, da dies nicht mein Spezialgebiet ist, man sollte nicht auf jeder Hochzeit tanzen.
Aber bei querlesen ist mir halt folgendes aufgefallen: Schritt 2 Ermitteln der psychischen Belastung durch schriftliche Mitarbeiterbefragung, Beobachtung bzw. Beobachtungsinterviews oder moderierte Analyseworkshops Gefunden hier: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastung-durchfuehren_96_554362.html
Generell ist der BR bei der Gefährdungsbeurteilung in der Mitbestimmung und die sollte wahrgenommen werden. Und wie es scheint, gibt es nicht nur die Möglichkeit von Fragebögen.
06.11.2023 um 10:47 Uhr
Ganz kurz beantwortet:
Ich würde ein Informationsrecht aus §80 Abs. 2 herleiten, und das sogar ziemlich eindeutig.
Denn der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gehört klipp und klar zu den Aufgaben des BR. Hier kann man auch §89 heranziehen, erst Recht wenn es um eine richtige Gefährdungsbeurteilung geht. Hier ist der BR mitbestimmungspflichtig, wofür die Informationen aus der Befragung essenziell sein können.
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