Erstellt am 22.11.2007 um 18:41 Uhr von waschbär
Daniel1977,
stehen da auch die kosten für ein Seminar Thema Datenschutz ?? *grins*
Erstellt am 22.11.2007 um 19:20 Uhr von Matze24
@Daniel1977,
Was sollte daran anrüchig sein? So können alle Arbeitnehmer feststellen, ob der BR auch wirklich arbeitet. Und mal im Ernst, bei solchen undogmatischen Vorgehensweisen des AG können BR-Kosten nicht hoch genug sein (besonders in der Fortbildung). Nebeneffekt: BR-Mitglieder, die ihre Arbeit nicht richtig ernst nehmen (z.B: häufig auf BR-Sitzungen fehlen, mit anderen Worten: wenig kosten), können von allen AN sofort erkannt werden. Vielleicht wäre ein Dankesschreiben an den AG angezeigt?? :o))
Erstellt am 22.11.2007 um 19:27 Uhr von waschbär
Matze24,
ahhh , dein Vergleich hingt .... Ich denke anders rum wird ein Schuh drauss und die ANs , wegen den Kosten vom BR mhh ob die Verstehen warum BR Arbeit sovielkostet und warum man/BR Seminare braucht ???
Erstellt am 22.11.2007 um 19:53 Uhr von Matze24
@Daniel1977, Waschbär,
ich gebe zu, meine Antwort war nicht ganz ernst gemeint.
Dennoch ist meine Ansicht, eine gute Arbeit des Betriebsrats steht und fällt mit der Offenheit gegenüber den Arbeitnehmer (Infos und Diskussion zum Thema auf der Betriebsversammlung etc.)
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 22.11.2007 um 19:55 Uhr von waschbär
atze,
bei deiner Lösung braucht es Vertrauen und viel verständinss von der Belegschaft .-)
Erstellt am 22.11.2007 um 20:17 Uhr von Kölner
@Daniel1977
Dann könnte man dem AG eine Lehre mithilfe des BDSG geben...
...wenn man will!
Erstellt am 22.11.2007 um 20:30 Uhr von Leviathan
Das beeinträchtigt die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§2 Abs. 1 BetrVG). Ggf. ist das auch als Behinderung der Betriebsratsarbeit zu sehen. Hier hilft nur den AG zur Unterlassung auffordern - oder falls das nicht hilft - klagen.
Erstellt am 23.11.2007 um 09:32 Uhr von betriebsratten
Ach Leute....es gibt sogar ein Urteil dazu.
Net schwäzze....mache :-)
LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 06.04.2004, Aktenzeichen: 1 TaBV 64/03
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/lag-niedersachsen-urteil-vom-06-04-2004-az-1-tabv-6403.html
......Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Betriebes Kosten der Betriebsratstätigkeit per Aushang mitzuteilen,.....
Erstellt am 23.11.2007 um 12:49 Uhr von waschbär
betriebsratten,
allerdings sollte sich der BR vorher davon überzeugen das der AG es auch wollte und nicht das es sich um einen Zufall handelt vom dem der AG nichts wusste, soll ja grade bei EDV Zugriffen vorkommen .-)
Erstellt am 23.11.2007 um 13:58 Uhr von peanuts
Übrigens hält das BAG die Darstellung von BR-Kosten durch den Arbeitgeber nicht für generell unzulässig!