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Veröffentlichung von Kosten und Zeiten des Betriebsrates - rechtens?

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Daniel1977
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

was ist wenn unser AG die BR-Fehlzeiten sowie Kosten für Schulungen veröffentlicht ?

Habe entdeckt das in unserem Email Programm öffentlich alle Sitzungen mit den jeweiligen Fehlzeiten aller BRM zugänglich sind - zudem noch bei Schulungen die Kosten hierfür !

Kann mir hier jemand Rat geben was ich machen kann ? Ist dies rechtens ?

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Community-Antworten (10)

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Waschbär

22.11.2007 um 19:41 Uhr

Daniel1977,

stehen da auch die kosten für ein Seminar Thema Datenschutz ?? grins

M
Matze24

22.11.2007 um 20:20 Uhr

@Daniel1977,

Was sollte daran anrüchig sein? So können alle Arbeitnehmer feststellen, ob der BR auch wirklich arbeitet. Und mal im Ernst, bei solchen undogmatischen Vorgehensweisen des AG können BR-Kosten nicht hoch genug sein (besonders in der Fortbildung). Nebeneffekt: BR-Mitglieder, die ihre Arbeit nicht richtig ernst nehmen (z.B: häufig auf BR-Sitzungen fehlen, mit anderen Worten: wenig kosten), können von allen AN sofort erkannt werden. Vielleicht wäre ein Dankesschreiben an den AG angezeigt?? :o))

W
Waschbär

22.11.2007 um 20:27 Uhr

Matze24, ahhh , dein Vergleich hingt .... Ich denke anders rum wird ein Schuh drauss und die ANs , wegen den Kosten vom BR mhh ob die Verstehen warum BR Arbeit sovielkostet und warum man/BR Seminare braucht ???

M
Matze24

22.11.2007 um 20:53 Uhr

@Daniel1977, Waschbär, ich gebe zu, meine Antwort war nicht ganz ernst gemeint. Dennoch ist meine Ansicht, eine gute Arbeit des Betriebsrats steht und fällt mit der Offenheit gegenüber den Arbeitnehmer (Infos und Diskussion zum Thema auf der Betriebsversammlung etc.) Mit kollegialen Grüßen

W
Waschbär

22.11.2007 um 20:55 Uhr

atze, bei deiner Lösung braucht es Vertrauen und viel verständinss von der Belegschaft .-)

K
Kölner

22.11.2007 um 21:17 Uhr

@Daniel1977 Dann könnte man dem AG eine Lehre mithilfe des BDSG geben... ...wenn man will!

L
Leviathan

22.11.2007 um 21:30 Uhr

Das beeinträchtigt die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§2 Abs. 1 BetrVG). Ggf. ist das auch als Behinderung der Betriebsratsarbeit zu sehen. Hier hilft nur den AG zur Unterlassung auffordern - oder falls das nicht hilft - klagen.

B
betriebsratten

23.11.2007 um 10:32 Uhr

Ach Leute....es gibt sogar ein Urteil dazu.

Net schwäzze....mache :-)

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 06.04.2004, Aktenzeichen: 1 TaBV 64/03 http://www.juraforum.de/urteile/urteil/lag-niedersachsen-urteil-vom-06-04-2004-az-1-tabv-6403.html

......Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Betriebes Kosten der Betriebsratstätigkeit per Aushang mitzuteilen,.....
W
Waschbär

23.11.2007 um 13:49 Uhr

betriebsratten, allerdings sollte sich der BR vorher davon überzeugen das der AG es auch wollte und nicht das es sich um einen Zufall handelt vom dem der AG nichts wusste, soll ja grade bei EDV Zugriffen vorkommen .-)

P
Peanuts

23.11.2007 um 14:58 Uhr

Übrigens hält das BAG die Darstellung von BR-Kosten durch den Arbeitgeber nicht für generell unzulässig!

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