Hallo an Alle,

hab da mal eine Frage zum Thema JAV und Übername der Mitglieder durch den Arbeitgeber.

Wir haben einen Mitarbeiter dessen befristeter Arbeitsvertrag am 14.12.07 ausläuft. Kein Azubi sondern ein Arbeiter unter 25 Jahren. Sein Vertrag soll nicht verlängert werden. Am 12.12.07 wählen wir in unserer Firma zum ersten Mal eine JAV. Würde der betroffene Arbeiter am 12.12. gewählt werden, müßte dann sein Vertrag verlängert werden wenn er am 13.12. schriftlich seine Weiterbeschäftigung verlangen würde?

Ich wäre Euch für zuverlässige Auskünfte sehr dankbar,

MfG,

Gens...