Erstellt am 22.11.2007 um 18:35 Uhr von waschbär
Verena.Braun,
*ja*, und denke auch daran wo kein kläger da kein richter.... wenn der BR da eh nichts gegen hat
Erstellt am 22.11.2007 um 19:33 Uhr von Matze24
Verena.Braun,
in §5 des BetrVG wird beschrieben, wer Arbeitnehmer ist. Auch wenn Sie im Freizeitblock der Altersteilzeit sind, so sind Sie doch noch Arbeitnehmerin und damit berechtigt, an der Betriebsversammlung teilzunehmen!
Erstellt am 22.11.2007 um 20:21 Uhr von Kölner
@all
Sorry....Du bist KEIN AN mehr im Sinne des Gesetzes. Dein Teilnahmerecht an den BetrVers ist erloschen.
Das BAG könnte helfen...
Erstellt am 23.11.2007 um 09:27 Uhr von betriebsratten
Das schlimme ist hier....alle haben recht, da die Kommentare Däubler/Kittner und Fitting es jeweils genau konträr sehen.
Und es kann durchaus folgen haben, da eine Betriebsversammlung ja nicht öffentlich ist, also unberechtigte nicht daran teilnehmen dürfen. Andererseits gehts da ja durchaus auch um tarifliches....was wiederum auf die Altersteilzeitfreigestellten auch Auswirkungen hat.