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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung teilnehmen - in Altersteilzeit?

V
Verena.Braun
Nov 2025 bearbeitet

Ich bin seit kurzem im Freizeitblock meiner Altersteilzeit. Gerne möchte ich den Kontakt zur Firma halten und so z.B. an Betriebsversammlung teilnehmen. Darf ich das noch? Unser Betriebsrat wußte hier nicht so recht Bescheid.

5.46606

Community-Antworten (6)

W
Waschbär

22.11.2007 um 19:35 Uhr

Verena.Braun, ja, und denke auch daran wo kein kläger da kein richter.... wenn der BR da eh nichts gegen hat

M
Matze24

22.11.2007 um 20:33 Uhr

Verena.Braun, in §5 des BetrVG wird beschrieben, wer Arbeitnehmer ist. Auch wenn Sie im Freizeitblock der Altersteilzeit sind, so sind Sie doch noch Arbeitnehmerin und damit berechtigt, an der Betriebsversammlung teilzunehmen!

K
Kölner

22.11.2007 um 21:21 Uhr

@all Sorry....Du bist KEIN AN mehr im Sinne des Gesetzes. Dein Teilnahmerecht an den BetrVers ist erloschen.

Das BAG könnte helfen...

B
betriebsratten

23.11.2007 um 10:27 Uhr

Das schlimme ist hier....alle haben recht, da die Kommentare Däubler/Kittner und Fitting es jeweils genau konträr sehen. Und es kann durchaus folgen haben, da eine Betriebsversammlung ja nicht öffentlich ist, also unberechtigte nicht daran teilnehmen dürfen. Andererseits gehts da ja durchaus auch um tarifliches....was wiederum auf die Altersteilzeitfreigestellten auch Auswirkungen hat.

C
cpfundstein

24.11.2025 um 15:40 Uhr

verblockte ATZ Freistellungsphase Teilnahme Betriebsversammlung

  1. Was heißt BAG ?
  2. Wo kann ich die Kommentare von Däubler/Kittner und Fitting nachlesen ?
  3. Gibt es Gerichtsurteile dazu ? Danke Christina ( cpfundstein@posteo.de)
C
celestro

24.11.2025 um 16:59 Uhr

"1) Was heißt BAG ?"

Bundesarbeitsgericht

  1. Wo kann ich die Kommentare von Däubler/Kittner und Fitting nachlesen ?

Däubler/Kittner und Fitting sind Bücher ... und letztlich Kommentare zum Betriebsverfassungsgesetz.

"3) Gibt es Gerichtsurteile dazu ?"

steht ggf. in den Büchern

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