Betriebsversammlung teilnehmen - in Altersteilzeit?
Ich bin seit kurzem im Freizeitblock meiner Altersteilzeit. Gerne möchte ich den Kontakt zur Firma halten und so z.B. an Betriebsversammlung teilnehmen. Darf ich das noch? Unser Betriebsrat wußte hier nicht so recht Bescheid.
Community-Antworten (6)
22.11.2007 um 19:35 Uhr
Verena.Braun, ja, und denke auch daran wo kein kläger da kein richter.... wenn der BR da eh nichts gegen hat
22.11.2007 um 20:33 Uhr
Verena.Braun, in §5 des BetrVG wird beschrieben, wer Arbeitnehmer ist. Auch wenn Sie im Freizeitblock der Altersteilzeit sind, so sind Sie doch noch Arbeitnehmerin und damit berechtigt, an der Betriebsversammlung teilzunehmen!
22.11.2007 um 21:21 Uhr
@all Sorry....Du bist KEIN AN mehr im Sinne des Gesetzes. Dein Teilnahmerecht an den BetrVers ist erloschen.
Das BAG könnte helfen...
23.11.2007 um 10:27 Uhr
Das schlimme ist hier....alle haben recht, da die Kommentare Däubler/Kittner und Fitting es jeweils genau konträr sehen. Und es kann durchaus folgen haben, da eine Betriebsversammlung ja nicht öffentlich ist, also unberechtigte nicht daran teilnehmen dürfen. Andererseits gehts da ja durchaus auch um tarifliches....was wiederum auf die Altersteilzeitfreigestellten auch Auswirkungen hat.
24.11.2025 um 15:40 Uhr
verblockte ATZ Freistellungsphase Teilnahme Betriebsversammlung
- Was heißt BAG ?
- Wo kann ich die Kommentare von Däubler/Kittner und Fitting nachlesen ?
- Gibt es Gerichtsurteile dazu ? Danke Christina ( cpfundstein@posteo.de)
24.11.2025 um 16:59 Uhr
"1) Was heißt BAG ?"
Bundesarbeitsgericht
- Wo kann ich die Kommentare von Däubler/Kittner und Fitting nachlesen ?
Däubler/Kittner und Fitting sind Bücher ... und letztlich Kommentare zum Betriebsverfassungsgesetz.
"3) Gibt es Gerichtsurteile dazu ?"
steht ggf. in den Büchern
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