Erstellt am 24.06.2019 um 09:10 Uhr von petermännchen
Frag mal Deinen BR- Vorsitz. Der sollte es wissen wen er einladen muss.
Erstellt am 24.06.2019 um 09:20 Uhr von Wels
Danke, ich weiß wen ich einladen muss. Bin die ganze Liste runtergegangen, aber sowohl alle Stammmitglieder als auch alle Ersatzmitglieder einer Liste haben Urlaub und sind damit verhindert. Mir geht es nur darum, wie ich das auf der Anwesenheitsliste eintragen muss. Kann ja schlecht die ganze "Kette" da aufschreiben.
Erstellt am 24.06.2019 um 09:24 Uhr von celestro
verstehe ich nicht ... es heißt doch "ANWESENHEITS"liste ... also kommen die Personen drauf, die auch da sind. Und nicht wer aufgrund von Urlaub fehlt.
Erstellt am 24.06.2019 um 09:26 Uhr von nicoline
Wenn eine Liste erschöpft ist, lädt man von der Liste nach, die nach dem Höchstzahlenprinzip den nächsten Sitz erhalten hätte. Wenn von allen Listen alle Ersatzmitglieder verhindert sind, kann man halt nicht mehr nachladen. Auf der Anwesenheitsliste unterschreiben nur die Anwesenden, sonst muss da nichts drauf stehen. Wir verwenden eine "Ladungsliste", auf der vermerkt wird, wer (für wen) geladen ist, damit man im Ernstfall nachweisen kann, das korrekt geladen wurde.
Erstellt am 24.06.2019 um 09:33 Uhr von Wels
Ich habe es bisher so gehalten, dass ich unten noch die verhinderten Mitglieder vermerkt habe und die dazu eingeladenen Ersatzmitglieder. Hatte ich aus einer Schulung so mitgenommen. Muss es nicht theoretisch nachvollziehbar sein, dass ordnungsgemäß nachgeladen wurde?
Wenn nicht, wäre natürlich mein Problem gelöst :)
Erstellt am 24.06.2019 um 09:45 Uhr von Krambambuli
Man weiß ja nie - angenommen es geht einer zum Gericht ....
Da sollte man schon nachweisen können, dass alle korrekt geladen waren und welchen Hinderungsgrund die fehlenden angegebenen haben.
Erstellt am 24.06.2019 um 10:09 Uhr von BRHamburg
Wenn alle Mitglieder und Ersazmitglieder von List xy im Urlaub sind, würde ich das genau so aufschreiben. " Mitglieder der Liste xy wegen Urlaub verhindert"
Erstellt am 24.06.2019 um 10:19 Uhr von Wels
Danke, das ist eine gute Idee :) Hab das jetzt so vermerkt.
Erstellt am 24.06.2019 um 12:19 Uhr von nicoline
Wels
* dass die Listen tw. erschöpft sind.*
*Wenn eine Liste erschöpft ist, lädt man von der Liste nach, die nach dem Höchstzahlenprinzip den nächsten Sitz erhalten hätte. *
Und das hast du beachtet?
Erstellt am 24.06.2019 um 12:57 Uhr von celestro
"Und das hast du beachtet?"
Nein, wieso auch:
"ich bin Assistenz des BRs und erstelle gerade die Anwesenheitsliste."
Sie lädt nicht ein, sondern macht "nur" den Schreibkram nachher würde ich sagen.
Erstellt am 24.06.2019 um 13:35 Uhr von nicoline
Da bin ich mir nicht so sicher wie du!
Erstellt am 24.06.2019 um 14:11 Uhr von petermännchen
Genau aus diesem Grund habe ich in meinem Post auf den Vorsitz verwiesen. Er muss wissen wen er einlädt und wer für welchen Verhinderten eingeladen wird. Das sich eine Sekretärin darüber den Kopf zerbricht halte ich für grenzwertig.
Ach auf einer Anwesenheitsliste hat sie nichts einzutragen. siehe dazu § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG.
Erstellt am 24.06.2019 um 21:41 Uhr von nicoline
*Sie lädt nicht ein, sondern macht "nur" den Schreibkram nachher würde ich sagen*.
Scheinbar doch, denn sie schreibt::
*Danke, ich weiß wen ich einladen muss.*
Erstellt am 26.06.2019 um 15:01 Uhr von nicoline
Tja, immer wieder schade, wenn man sich Gedanken macht und dann vom Fragenden keine Antwort bekommt. Aber, das hat sicher einen wichtigen Grund!
Erstellt am 26.06.2019 um 15:13 Uhr von celestro
naja ... es ging um die Anwesenheitsliste. Man muss sich ja nicht noch notwendigerweise weitere Gedanken machen.
Erstellt am 26.06.2019 um 15:18 Uhr von nicoline
ja natürlich celestro, wie Recht du mal wieder hast.