Erstellt am 24.06.2019 um 06:50 Uhr von ExBoMa
Wenn Ihr Beschlüsse fast, muss doch die Agenda irgendwie verteilt werden.
Erstellt am 24.06.2019 um 06:51 Uhr von Olla
Verstehe ich jetzt nicht ganz.
Erstellt am 24.06.2019 um 07:10 Uhr von Erbsenzähler
Ja. Termine festlegen und Einladung ist nicht das gleiche.
Denk an die Tagesordnung.
Erstellt am 24.06.2019 um 07:12 Uhr von Olla
Tagesordnung gibt es im BA keine.
Erstellt am 24.06.2019 um 07:27 Uhr von ExBoMa
Ich mach das so: Wir haben eine Std.-Agenda für die BA Sitzungen mit allg. Themen ohne Beschlussfassung. Das ganze ist ein Serientermin und ich versende in der Regel zu BA Sitzung keine Extra Einladung.
Wenn aber im BA ein Beschluss geplant ist, versende ich nochmals den Einzel-Termin mit Tagesordnung.
Zu BR Sitzungen versende ich immer eine einzelne Einladung in der Woche vorher mit Tagesordnung, obwohl auch hier die Termine schon immer feststehen.
Ob das rechtlich so erforderlich, bzw. 100% korrekt ist, weis ich nicht, ….hat sich aber praktisch bewährt.
Erstellt am 24.06.2019 um 07:58 Uhr von Olla
Bei uns im BA gibt es keine Einladung, keine Tagesordnung und dementsprechend auch kein Protokoll.
Ist das eigentlich richtig?
Erstellt am 24.06.2019 um 08:14 Uhr von ExBoMa
Wenn Ihr im BA keine Beschlüsse fasst und andere geeignete Wege findet, den restlichen BR zu informieren und alle damit zufrieden sind, sollte es so gehen.
Erstellt am 24.06.2019 um 09:47 Uhr von celestro
Wenn das Datum der BA-Sitzung feststeht, braucht dafür nicht noch einmal extra eine Einladung zu erfolgen.
Allerdings muß ggf. eine TO übermittelt werden. Und wenn die alle bekommen, die teilnehmen, ist das ja quasi auch eine Art Einladung. Und wenn man keine TO hat, verschickt man diese natürlich auch nicht. :-D
Erstellt am 24.06.2019 um 12:02 Uhr von Erbsenzähler
Guckt euch mal die Randnotiz 32 des § 28 BetrVG im Fitting an.
Weiterhin ist hier ein ausführlicher Beitrag in einem älteren Post:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/286325/feststehende-terime-des-br-einladung
Fazit: Grundsätzlich gelten für die Ausschüsse mit selbstständiger Entscheidungskompetenz die gleichen Regeln wie für den BR.
Erstellt am 25.06.2019 um 09:20 Uhr von seehas
@ Olla, wenn ihr für den BA weder Einladung noch Tagesordnung noch Protokoll habt, was macht ihr dann eigentlich dort?
Jeder Beschluss der gefasst wird setzt eine rechtzeitig bekannte Tagesordnung voraus. Außerdem muss er rechtssicher dokumentiert werden. Ohne Protokoll geht das nicht!
Erstellt am 25.06.2019 um 13:34 Uhr von celestro
@seehas
https://www.betriebsrat.de/betriebsratsvorsitzende/betriebsausschuss/betriebsausschuss.html
wenn der BA nur die BR-Sitzungen vorbereitet, gibt es da ggf. wirklich keinen Grund, eine Niederschrift zu erstellen.