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Fristgemässe Einladung

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franzz
Jan 2018 bearbeitet

Noch eine Frage wenn man als Betriebsrat kurzfristig reagieren möchte muss man für die Einladung ja die drei Tages Frist einhalten,wenn man z.b Dienstags die Einladung rausgibt und Donnerstag die Sitzung hält wäre das noch in Ordnung oder heissen 3 Tage 72 Std also Freitag. Ist es auch möglich um reagieren zu können vor Entscheidung der GL(negativer Bescheid wird erwartet) eine Einladung auszuschreiben ein Tag nach ablauf der Frist wo die GL sich äussern muss .Schon vorher für den Tag danach eine Einladung zur BR Sitzung z.b.mitdem Tagesthema (einstweilige Verfügung mit beuftragung eines Anwalts)einzuladen . Falls die GL wieder erwarten einlekt könnte man ja das Thema dann streichen . So wäre man aber schneller reaktionsfähig.

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Community-Antworten (4)

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Tanzbär

30.03.2010 um 08:35 Uhr

Welche 3-Tagesfrist meinst Du eigentlich?

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franzz

30.03.2010 um 08:39 Uhr

Frühzeitige Einladung zur BR sitzung.

F
Forentroll

30.03.2010 um 09:18 Uhr

Frühzeitig heißt nicht 3-Tagesfrist.

T
Tanzbär

30.03.2010 um 09:32 Uhr

Diese 3 Tage sind nirgends festgeschrieben. Natürlich müssen alle sich vorbereiten können, aber du wirst auch mit Situationen konfrontiert, da musst du unter Umständen sofort reagieren und dementsprechend sofort einladen.

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