Fristgemässe Einladung
Noch eine Frage wenn man als Betriebsrat kurzfristig reagieren möchte muss man für die Einladung ja die drei Tages Frist einhalten,wenn man z.b Dienstags die Einladung rausgibt und Donnerstag die Sitzung hält wäre das noch in Ordnung oder heissen 3 Tage 72 Std also Freitag. Ist es auch möglich um reagieren zu können vor Entscheidung der GL(negativer Bescheid wird erwartet) eine Einladung auszuschreiben ein Tag nach ablauf der Frist wo die GL sich äussern muss .Schon vorher für den Tag danach eine Einladung zur BR Sitzung z.b.mitdem Tagesthema (einstweilige Verfügung mit beuftragung eines Anwalts)einzuladen . Falls die GL wieder erwarten einlekt könnte man ja das Thema dann streichen . So wäre man aber schneller reaktionsfähig.
Community-Antworten (4)
30.03.2010 um 08:35 Uhr
Welche 3-Tagesfrist meinst Du eigentlich?
30.03.2010 um 08:39 Uhr
Frühzeitige Einladung zur BR sitzung.
30.03.2010 um 09:18 Uhr
Frühzeitig heißt nicht 3-Tagesfrist.
30.03.2010 um 09:32 Uhr
Diese 3 Tage sind nirgends festgeschrieben. Natürlich müssen alle sich vorbereiten können, aber du wirst auch mit Situationen konfrontiert, da musst du unter Umständen sofort reagieren und dementsprechend sofort einladen.
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