Krank mit Ansage
Hallo Eine Kollegin die zu unserer Filiale versetzt wurde, will unbedingt im August Urlaub machen ansonsten schreibt sie sich krank. Der Grund warum sie Urlaub brauch ist für mich auch kein wichtiger Grund. Sie muss auf die Enkel aufpassen, weil die Eltern in Urlaub fahren. In anderen Filialen hat sie das auch schon so gemacht und dann durchgezogen. Wie würdet ihr euch verhalten, wenn Mitarbeiter zu euch sowas sagen.
Community-Antworten (6)
23.06.2019 um 10:10 Uhr
Man braucht doch keinen wichtigen Grund, um Urlaub zu nehmen. Und hier liegt sogar einer vor. Also gebt ihr den Urlaub. Ansonsten ist es ja eher die Frage, wie der AG damit umgeht. Und der Kollegin scheinen die Enkel wichtiger zu sein, als ihr Arbeitsplatz.
23.06.2019 um 13:37 Uhr
Das stimmt das Urlaub zu gewähren ist, bloß sie hat ihren gesamten Urlaub für 2019 schon verplant und genehmigt bekommen. Das hätte ihr doch etwas früher einfallen können das sie im August Urlaub brauch. Bloß wie siehst aus wenn der Ag sie deswegen kündigen will und wir die Kündigung im Gremium behandeln. Klappe halten, oder soll ich die Darstellung des Ag bestätigen.
23.06.2019 um 22:58 Uhr
die Kollegin sollte gut aufpassen, was sie tut. Der Schuss kann unter Umständen nämlich nach hinten losgehen vgl LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. 15.3.2013, Az.: 10 Sa 2427/12
25.06.2019 um 10:55 Uhr
Hi. Also erst mal würde ich versuchen eine Lösung zu finden, dass sie ihren Urlaub bekommt. Auch wenn eine Urlaubsplanung vorliegt, können sich Pläne ändern. Wenn sie die restlichen Plane verplant hat, dann muss sie halt später evtl. Urlaubstage streichen. Oder z.B. unbezahlt nehmen, falls möglich und die Tage nicht ausreichen. Eine Bewertung ob der Grund wichtig ist oder nicht, würde ich nicht vornehmen. Einen Grund für Urlaub gibt es ja nicht. Verstehe aber das du dir schwer tust, vor allem da sie sehr ehrlich zu dir ist und wenn sie das schon öfters gemacht hat...naja..muss immer jeder selbst wissen. Ich würde mit ihr das Gespräch suchen und ihr mitteilen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren kann. Wenn sie krank geschrieben ist, dann ist das zwar erst mal so. Sollte sie allerdings auf dem Spielplatz, Schwimmbad usw gesehen werden und es wird dem AG mitgeteilt dann könnte die Kündigung kommen. Ich würde mich trotz des Wissens, bei einer Kündigung neutral verhalten und der Kündigung widersprechen. Wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt, dann entscheidet das Arbeitsgericht. Wir als Betriebsrat sind keine Richter :-) Mfg Bainaiken
25.06.2019 um 11:12 Uhr
@Bainaiken "Wenn sie krank geschrieben ist, dann ist das zwar erst mal so. " nicht ganz - siehe LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.12.2011 - 5 Sa 63/11 "Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben" Darauf sollte man in einen solchen Fall immer Hinweisen.
25.06.2019 um 16:50 Uhr
@wdliss Danke für den Hinweis. Ich hab ja oben auch geschrieben, dass man mit ihr reden sollte, das sie mit ihren Arbeitsplatz spielt. Dann kann man ihr diese Information mit dazu geben. Wenn sie dann immer noch meint sie muss das so durchziehen, dann ist sie selbst schuld. Würde es dann aber trotzdem vom Gericht klären lassen und als Betriebsrat der Kündigung nicht zustimmen :-)
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