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Personelle Maßnahmen (Einstellungen) - Arbeitsvertrag und das vereinbarte Entgelt als Info an den BR?

RB
Rote Berta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, habe wieder ein Problem. Unser AG teilt dem BR, meistens sogar rechtzeitig, die beabsichtigten Einstellungen mit. Allerdings nur mit der vorgesehenen Tätigkeit und Abteilung sowie der wöchentlichen Arbeitszeit. Den Arbeitsvertrag schickt er nicht mit, die Bewerbungsunterlagen bekommen wir. Wir wollen nun den Arbeitsvertrag und das vereinbarte Entgelt wissen. Gibt es hierfür eine Grundlage? Mit freundlichen Grüßen die Rote Berta

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Community-Antworten (2)

N
Nemeth

22.11.2007 um 14:54 Uhr

@ Rote Berta

Schaut Euch mal den § 99 Abs. 1 BetrVG an. Dort sind die gesetzlichen Mindestbestandteile eines Einstellungsantrages an den BR aufgeführt. Am Besten liest Du auch mal die Kommentierung (Däubler oder Fitting) dazu.

Die Eingruppierung ( Entgelt ) gehört auf jeden Fall mit allen Details und evtl. übertariflichen Vereinbarungen in den Antrag. Ein Recht auf die Aushändigung des Arbeitsvertrages habt ihr nicht.

K
Kölner

22.11.2007 um 21:29 Uhr

@Rote Berta Wenn Ihr tariflos seid, dann kann sich der AG die Entgeltangabe sparen...

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