BR-Vors. wird zum Vorgesetzten befördert; Mißtrauensvotum der Abteilung - Wie geht man in so einem Fall vor?
Hallo zusammen,
wir sind ein 3-Mann BR, wo der BR-Vorsitzender durch die Geschäftleitung zum Vorgesetzten einer kleinen 6-Mann Abteilung gemacht worden ist. Diese Abt. ist räumlich getrennt zum Hauptfirmensitz. Der BR-Vors. ist dort jetzt praktisch folgendes in einer Person:
- einziges BR-Mitglied
- höchste Ebene (Abt.Leiter)
Wir anderen BR-Mitglieder haben nun ein off. Schreiben der 6 Leute erhalten. Sinngemäß: BR-Vorsitzender genießt kein Vertrauen mehr, da nun Vorgesetzter (Befangenheit7Interessenskonflikt). Wenn man so will: Meuterei auf der Bounty :)
Sie fordern indirekt den Rücktritt dieser Person aus dem BR. Sie könnten sich sonst dem BR nicht mehr anvertrauen. Es gibt keinen konkreten Fall, aber im Falle einenes Falles würde diese Person den BR-Sitzung den Raum verlassen, damit wir restliche BR-Mitglieder diesen Fall besprechen können. Und 2 Mitglieder sind gerne mal unterschiedlicher Meinung, also als Beispiel Abstimmung 1:1
Wie geht man in so einem Fall vor, unabhängig jetzt von einem konkreten Fall? Muß der BR-Vors. Stellung beziehen, das Schreiben beantworten? Oder sogar aufgrund dieses Mißtrauensvotum zurücktreten? Vielen Dank
Community-Antworten (6)
22.11.2007 um 13:14 Uhr
Hallo solino, ist der BRV jetzt "Leitender Angestellter" nach § 5 BetrVG? Wenn ja, muss er der BR verlassen und ein Ersatzmitglied rückt nach und Ihr müsst einen neuen BRV wählen. Wenn nein, muss er nicht das Schreiben beantworten oder zurücktreten. Aber er sollte seinen Kollegen die Ängste nehmen.
22.11.2007 um 13:19 Uhr
Ein "Muss" zum Rücktritt gibt es natürlich nicht! Ich gehe mal davon aus, dass der BR-Vorsitzende nun nicht zum leitenden Angestellten geworden ist. Und auch der BR ist rein rechtlich nicht zu irgendwelchen Handlungen verpflichtet.
Dringend anzuraten ist es m.E. das Gespräch mit den Kollegen aus der Abteilung zu suchen!
Habt Ihr noch Ersatzmitglieder? Dann ließe es sich dohc evtl einrichten, dass Dinge, die diese Abteilung betreffen, dann besprochen werden, wenn der Vorsitzende verhindert ist, oder?
22.11.2007 um 15:10 Uhr
Ok, er ist also kein leitender Angestellter. Müsste also nicht reagieren. Aber ab wann führt ein Mißtrauensvotum gegenüber einzelnen Mitgliedern oder dem gesamten BR zum Rücktritt? Das ist doch eine interessante Fragestellung?
22.11.2007 um 15:32 Uhr
Ein "Misstrauensvotum", was es so im BEtrVG gar nicht gibt, hat folglich keinerlei rechtliche Folgen. Ein BR-Mitglied kann nur nach einer groben Amtspflichtverletzung durch Klage vor dem Arbeitsgericht seines Amtes enthoben werden! Gem § 23.1 BetrVG muss dazu mindestens 1/4 der Wahlberechtigten diesen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Die Hürde für eine Amtsenthebung liegt aber sehr hoch. Ein allgemeines Misstrauen ohne nachgewiesenes Verletzung der gesetzlichen Pflichten reicht ganz sicher nicht!!!
Man kann sich natürlcih Gedanekn machen, ab wann sich ein BR-Mitglied oder der gesamte BR durch Misstrauensbekundungen moralisch zum Rücktritt genötigt fühlt. Auf diese Frage kann man ohne Kenntnis des Einzelfalles keine Antwort geben. Außerdem ist die Leidensfähigkeit der BR-Mitglieder sicher auch individuell sehr verschieden.
22.11.2007 um 15:56 Uhr
Bonita hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Außerdem, solange dieser "nichtleitende Angestellter" nicht selber in einen Gewissenskonflikt kommt ... Wenn ja, kann er ja als pflichtbewußter Betriebsratsvorsitzender von seinem Amt zurücktreten. Ansonsten gilt doch immer noch, dass er als Vorsitzender doch nur die Interessen des BR nach außen vertritt.
22.11.2007 um 17:44 Uhr
solino,
sagen wir mal so mir ist diese Spanungsituation bekannt, deshalb rate ich dir und deinem haufen... Wählt einen "Neuen" BRV .Alles andere wäre fehlerhaft in der situation, da ja bei euch keinerlei akzeptanz herrscht
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