Vergleichsmann
Frage zum Vergleichsmann: Ein Betriebsrat hat einen Vergleichsmann, der 2006 befördert wurde. Dieser Vergleichsmann ist nun pensioniert worden. Der Betriebsrat hat sich jetzt einen neuen Vergleichsmann genommen, der aber schon 1998 befördert wurde,und nun in sein Endamt 2011 befördert wurde.Der Betriebsrat hat sich also keinen Vergleichsmann von 2006, sondern von 1998 genommen ,und wurde somit dieses Jahr befördert, also 8 Jahre früher ,und hat somit ein Vorteil von 8Beförderungsjahren. Laut Gesetz darf er keine Nachteile, aber auch kein Vorteile haben. Welche Handhabe gibt es gegen so ein Vorgehen?
Community-Antworten (2)
20.05.2011 um 16:21 Uhr
Warum sollte man dagegen vorgehen? Ich wusste gar nicht das der BR sich so etwas aussuchen kann. Hört sich nach einer starren regelung an. Warum händelt man das BRM nicht in gleicher Form?
20.05.2011 um 16:29 Uhr
Husky
Hier ist "VTUWE " wohl neidig ggf. ist er gar kein BRM. PS: VTUWE, jder bekommt das was er verdient hat, hast Du es?? Weiter jeder AN ausßer leitenden kann BR werden und dann die ggf. gemeinten Vorteile bekommen.
Vergelichspersonen sind i.d.R. Personen welche einen vergleichbaren Verlauf im Betrieb hatten oder die Person welche den Arbeitsplatz des BRM einnehmen, wenn dieser freigestellt wurd.
Ergo eine Vergleichsperson welche am Tage der Freistellung vergelichbar war.