Frage zum Vergleichsmann:
Ein Betriebsrat hat einen Vergleichsmann, der 2006 befördert wurde.
Dieser Vergleichsmann ist nun pensioniert worden. Der Betriebsrat hat sich jetzt einen neuen Vergleichsmann genommen, der aber schon 1998 befördert wurde,und nun in sein Endamt 2011 befördert wurde.Der Betriebsrat hat sich also keinen Vergleichsmann von 2006, sondern von 1998 genommen ,und wurde somit dieses Jahr befördert, also 8 Jahre früher ,und hat somit ein Vorteil von 8Beförderungsjahren.
Laut Gesetz darf er keine Nachteile, aber auch kein Vorteile haben.
Welche Handhabe gibt es gegen so ein Vorgehen?