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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Misstrauensvotum gegen den BR - gibt es das Überhaupt?

C
CaRo
Jan 2018 bearbeitet

Misstrauensvotum gegen den BR, wie geht das gibt es das Überhaupt? Mein AG sagt das es in der Belegschaft stimmen gibt die sagen das ein Misstrauensvotum gegen über dem BR angebracht ist.Wer weis was?oder besser wer weis Rat? Lieben Dank Ich bin noch reichlich Grün aber mein BR wohl nicht,alles etwas Verzwickt im BR

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Community-Antworten (4)

B
Bonita

28.11.2007 um 15:32 Uhr

Nein, nein, tausendmal nein!!! Ein Misstrauensvotum gegen den Betriebsrat gibt es nicht. Die einzige Möglichkeit, die es gibt, ist gem § 23 BetrVG ein Amtsenthebungsverfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten. Voraussetzung, dass dem dort stattgegeben wird, ist aber eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten. Und dafür hängt die Messlatte ziemlich hoch!

Diesen Antrag bei Arbeitsgericht kann nach dem Gesetz u.a. 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebes stellen. Mit etwas Phantasie könnte man das als Misstrauensvotum auffassen.

Aber einfach abstimmen und sagen: Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter entzieht dem BR das Vertrauen, er ist somit aus dem Amt enthoben geht definitiv nicht. Es ist immer das Arbeitsgericht im Spiel!

S
Sternburg

28.11.2007 um 15:36 Uhr

Ne, geht nicht.

Was soll mit einem solchen Votum bezweckt werden? Das Gesetz sieht ein solches nicht vor.

Was ihr tun könnt: Auf der nächsten Betriebsversammlung offen mit der Kritik umgehen, ganz klar die Frage an die Belegschaft stellen, 'wo denn der Schuh drückt'.

Und natürlich berechtigte Kritik zu Herzen nehmen und danach euer künftiges Handeln ausrichten ;-)

DAH
Der alte Heini

28.11.2007 um 22:24 Uhr

Ihr solltet so vorgehen wie Sternburg vorschlägt. Betriebsversammlung einberufen und offen mit der Kritik umgehen. Vielleicht sollte man schon "lauschen" welche Probleme es geben könnte damit der BR sich vorbereiten kann um dann in Versammlung kompetent den Beschwerden entgegenzutreten.

S
spider

29.11.2007 um 12:53 Uhr

@caro, Interessant finde ich, dass euch der Arbeitgeber mitteilt, dass die Belegschaft wohl unzufrieden mit euch ist. Ich denke, entweder versucht der AG euch hiermit unter Druck zu setzen, um bei einem bestimmten Thema seine eigenen Ziele durchzusetzen. Ihr solltet auch bedenken, dass man es nicht immer allen recht machen kann, und es unter den Kollegen natürlich auch immer Stimmen gibt, die mit dem BR unzufrieden sind, oder aber ihr solltet euch mal Gedanken machen wie "nah" ein Betriebsrat an der Belegschaft dran sein sollte.

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