Erstellt am 28.11.2007 um 14:32 Uhr von Bonita
Nein, nein, tausendmal nein!!! Ein Misstrauensvotum gegen den Betriebsrat gibt es nicht. Die einzige Möglichkeit, die es gibt, ist gem § 23 BetrVG ein Amtsenthebungsverfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten. Voraussetzung, dass dem dort stattgegeben wird, ist aber eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten. Und dafür hängt die Messlatte ziemlich hoch!
Diesen Antrag bei Arbeitsgericht kann nach dem Gesetz u.a. 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebes stellen. Mit etwas Phantasie könnte man das als Misstrauensvotum auffassen.
Aber einfach abstimmen und sagen: Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter entzieht dem BR das Vertrauen, er ist somit aus dem Amt enthoben geht definitiv nicht. Es ist immer das Arbeitsgericht im Spiel!
Erstellt am 28.11.2007 um 14:36 Uhr von Sternburg
Ne, geht nicht.
Was soll mit einem solchen Votum bezweckt werden? Das Gesetz sieht ein solches nicht vor.
Was ihr tun könnt:
Auf der nächsten Betriebsversammlung offen mit der Kritik umgehen, ganz klar die Frage an die Belegschaft stellen, 'wo denn der Schuh drückt'.
Und natürlich berechtigte Kritik zu Herzen nehmen und danach euer künftiges Handeln ausrichten ;-)
Erstellt am 28.11.2007 um 21:24 Uhr von Der alte Heini
Ihr solltet so vorgehen wie Sternburg vorschlägt. Betriebsversammlung einberufen und offen mit der Kritik umgehen. Vielleicht sollte man schon "lauschen" welche Probleme es geben könnte damit der BR sich vorbereiten kann um dann in Versammlung kompetent den Beschwerden entgegenzutreten.
Erstellt am 29.11.2007 um 11:53 Uhr von spider
@caro,
Interessant finde ich, dass euch der Arbeitgeber mitteilt, dass die Belegschaft wohl unzufrieden mit euch ist.
Ich denke, entweder versucht der AG euch hiermit unter Druck zu setzen, um bei einem bestimmten Thema seine eigenen Ziele durchzusetzen. Ihr solltet auch bedenken, dass man es nicht immer allen recht machen kann, und es unter den Kollegen natürlich auch immer Stimmen gibt, die mit dem BR unzufrieden sind, oder aber ihr solltet euch mal Gedanken machen wie "nah" ein Betriebsrat an der Belegschaft dran sein sollte.