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kurzfristige Verlängerung des Betriebsurlaubs

PA
Patrizia A.
Jun 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bei uns wurde eine kurzfristige Verlängerung der Betriebsruhe ohne Absprache mit dem BR an die Mitarbeiter durch Ihre Vorgesetzten weitergegeben. Nach dem Motto die Betriebsruhe wird von KW 31 (was durch den BR genehmigt war) auf KW 31+32 geändert. Ihr habt 1 Woche Zeit Euren Urlaub einzureichen.

Ich habe jetzt alle möglichen Bücher gewälzt und bin auf keine vernünftige Frist heraus bekommen. Kann mir jemand was dazu sagen ? Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

G
ganther

21.06.2019 um 16:07 Uhr

ohne Zustimmung des BR geht das nicht....

K
krambambuli

21.06.2019 um 16:16 Uhr

Aber ihr müsst schon Zähne zeigen. Eine Protestnote dürfte kaum reichen.

PA
Patrizia A.

21.06.2019 um 16:31 Uhr

ich habe es schon auf unsere Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Noch hängt nichts offizielles, das von der Geschäftsleitung unterzeichnet ist, aus. Trotzdem ist es meiner Meinung nach eine Unart das schon mal vorab zu kommunizieren ohne jegliche Absprache.

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