Kündigungen im Betriebsurlaub
Muß der Betriebrat während eines Betriebsurlaubs erreichbar sein, um ggf. zu Kündigungen Stellung zu nehmen? Was passiert ggf. mit der 1 Wochenfrist?
Community-Antworten (1)
20.06.2006 um 14:54 Uhr
Hallo Birni,
im Fitting steht zu § 102 Rn7 "Während vereinbarter Betriebsferien oder sonstiger Verhinderung des BR (z.B. Auslandsmontage) laufen die Anhörungsfristen für den BR nicht. Hat der Arbeitgeber den BR schon vor Beginn der Betriebsferien unterrichtet, so sind die infolge der Betriebsferien fehlenden Anhörungstage an deren Ende anzuhängen."
MfG Angi1
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