Erstellt am 21.06.2019 um 11:57 Uhr von Kratzbürste
Warum denn? Gibt es einen der Gründe aus dem § 99 Abs. 2 BetrVG? Alle anderen Gründe gelten nicht für eine Ablehnung.
Erstellt am 21.06.2019 um 12:29 Uhr von Kjarrigan
Ja darf er, Der BR muss es halt begründen.
Wie Kratzbürste schon schrieb stehen die Ablehnnungsgründe in § 99 BetrVG.
das kann z.B. sein dass andere MA Nachteile durch den Praktikanten erleiden, weil der Praktikan nicht so eingestzt wird wie ein Praktikant sondern nur als "billigere Arbeitslösung" und dadurch ein anderer MA gekündigt wird.
Der AG müüste sich dann die fehlende Zustimmung des BR durch das ArbG ersetzen lassen.
Erstellt am 21.06.2019 um 14:33 Uhr von paula
der geschickte AG geht zur Zustimmungsersetzung zum ArbG, haut noch das Verfahren nach § 100 BetrVG drauf. Bis das Verfahren beendet ist, ist der Praktikant wieder aus dem Unternehmen raus und das Verfahren wird in der Regel wegen dem weggefallenen Rechtsschutzbedürfnis eingestellt. Kenne einen AG bei uns im Konzern, der das regelmäßig so im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung macht. Unschön für den BR, aber es klappt
Zum MBR des BR bei Praktikum finde ich immer diese Dokument recht nett:
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_praktikum_scheinselbstaendigkeit.pdf