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Ablehnung Pflichtpraktikant

T
Trabti
Jun 2019 bearbeitet

Hallo, Darf der Betriebsrat einen Pflichtpraktikanten (Hochschule) ablehnen?

40603

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

21.06.2019 um 13:57 Uhr

Warum denn? Gibt es einen der Gründe aus dem § 99 Abs. 2 BetrVG? Alle anderen Gründe gelten nicht für eine Ablehnung.

K
Kjarrigan

21.06.2019 um 14:29 Uhr

Ja darf er, Der BR muss es halt begründen. Wie Kratzbürste schon schrieb stehen die Ablehnnungsgründe in § 99 BetrVG. das kann z.B. sein dass andere MA Nachteile durch den Praktikanten erleiden, weil der Praktikan nicht so eingestzt wird wie ein Praktikant sondern nur als "billigere Arbeitslösung" und dadurch ein anderer MA gekündigt wird.

Der AG müüste sich dann die fehlende Zustimmung des BR durch das ArbG ersetzen lassen.

P
paula

21.06.2019 um 16:33 Uhr

der geschickte AG geht zur Zustimmungsersetzung zum ArbG, haut noch das Verfahren nach § 100 BetrVG drauf. Bis das Verfahren beendet ist, ist der Praktikant wieder aus dem Unternehmen raus und das Verfahren wird in der Regel wegen dem weggefallenen Rechtsschutzbedürfnis eingestellt. Kenne einen AG bei uns im Konzern, der das regelmäßig so im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung macht. Unschön für den BR, aber es klappt

Zum MBR des BR bei Praktikum finde ich immer diese Dokument recht nett: https://www.boeckler.de/pdf/mbf_praktikum_scheinselbstaendigkeit.pdf

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