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Abwertende Versetzung?

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Tigger81
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen! Ich bin selbst SBV und habe mich jetzt aus gesundheitlichen Gründen aus der Wechselschicht nehmen lassen. Das ging eigentlich auch ohne weitere probleme, allerdings bin ich bei dieser Gelegenheit auch gleich in eine andere Abteilung versetzt worden. Meiner Meinung nach ist die neue Tätigkeit eine abwertung. Wie seht Ihr in diesem Fall die Rechtslage? Ich bin Diabetiker und habe ein GDB von 50. Muss ich einen "minderen" Arbeitsplatz hinnehmen, da ich nicht mehr ins Schichtsytem passe?

Mir freundlichem Gruß, Sven

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Community-Antworten (5)

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Lotte

19.11.2007 um 22:35 Uhr

Tigger, sehe im Moment noch keine Abwertung? Bekommst Du weniger Gehalt (damit meine ich nicht den Wegfall einer eventuellen Wechselschichzulage)? Wäre eine Beschäftigung ohne Wechselschicht in der alten Abteilung überhaupt möglich gewesen?

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Tigger81

19.11.2007 um 22:52 Uhr

Hallo!

Nein, ich bekomme gleiches Gehalt. Ich sehe die Abwertung auch mehr in der neuen Tätigkeit, die ich ausführen soll. Bisher bin ich in der Qualitätssicherung / Expedition tätig, wo a) Arbeitskräftemangel herrscht und b) sehr viele schlecht geschulte Leiharbeitnehmer arbeiten. Eine weitere beschäftigung sollte dort unbedgint möglich sein, da es dort nie an Arbeit, sondern eher an qualitativem Personal mangelt.

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Lotte

19.11.2007 um 22:59 Uhr

Tigger, das sind leider Entscheidungen, die dem AG im Allgemeinen überlassen bleiben. Du kannst aber zum einen Deinen AV überprüfen, ob die Umsetzung überhaupt arbeitsvertraglich gedeckt ist und zum anderen den § 95 (3) BetrVG überprüfen, ob der BR bei Deiner Versetzung mitzureden hat.

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Tigger81

19.11.2007 um 23:16 Uhr

Ja Danke, habe ich auch schon drüber nachgedacht und werde ich wohl morgen einmal mit dem BRV besprechen. Ich kann leider den § im SGB IX nicht wieder finden, hatte da mal irgendwas gelesen von wegen Qualifizierung Schwerbehinderter und so...naja, da werde ich nochmal ein wenig rechercherien müssen, fürchte ich...vielen Dank erstmal!

L
Lotte

19.11.2007 um 23:25 Uhr

Tigger, Du meinst den § 81 (4) SGB IX.

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