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Trotz Schichtplan Mo-Fr. noch den Samstag arbeiten ?

BL
Betriebsrat LM
Jun 2019 bearbeitet

Muss eine AN, der einen Schichtplan für 4 Wochen erhalten hat, sich auch die Samtage freihalten, falls dort gearbeitet werden soll? Arbeitszeit normal nur von Montags bis Freitags. Aufgrund höhere Auftrräge sollne auch die Schichtarbeiter nun Samstags arbeiten. Bitte um Info ob sie das müssen.

Tarifvertrag, Arbeitszeit Mo-Fr. keine Rufbereitschaft für Samtags

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Community-Antworten (2)

B
BRSB

18.06.2019 um 16:46 Uhr

habt ihr einen Tarifvertrag? steht im Arbeitsvertrag, Arbeitszeit: Montag bis Freitag?
ist der Samstag im Schichtplan eingetragen? (dann sieht es so aus, als würdet Ihr Rufbereitschaft machen )
hat der Betriebsrat zugestimmt?

K
Kjarrigan

18.06.2019 um 16:58 Uhr

Durch den Dienstplan (abgesegnet durch den BR) hat der AG zunächst einmal sein Direktionsrecht wahrgenommen. Wenn da kein SA vermerkt ist, braucht der AN auch SA nicht arbeiten. Wenn der AG jetzt gerne möchte das Müller, Meier und Schutze am SA abrieten muss er die 3 fragen, ob die dazu bereit sind - einseitig anweisen kann er das nicht (mehr) Und der BR muss den "Überstunden" / Mehrabriet / Dienstplanänderung ebenfalls zustimmen.

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