Erstellt am 19.11.2007 um 20:17 Uhr von Sternburg
Kündigung wegen Teilnahme an der BR-Wahl? Höchst strafbar!
Und den Vertrag 'einfach nicht verlängern' - das ist das Risiko bei allen befristeten Arbeitsverhältnissen. Das dürfte schwer an der Teilnahme an der BR-Wahl festzumachen sein...
Erstellt am 19.11.2007 um 20:24 Uhr von Mona-Lisa
@chef1963,
das ist nun mal das leidige Vorrecht der AG's, dass sie nicht verlängern "müssen"....
Der Vertrag läuft einfach aus und damit hat sich's.
Erstellt am 19.11.2007 um 20:30 Uhr von DonJohnson
Sternburg hat recht, was die Strafbarkeit angeht. Bitte lese mal dazu §119 BetrVG. ("Mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr..."). Leider ist es das Recht des AG Zeitverträge nciht zu verlängern, aber was will er denn machen wenn der BR gewählt wurde? Auch Einschüchterungen sind nach 119 strafbar, also wird gewählt. Zumindest werden die wählen, die sich haben aufstellen lassen, also kommt ein BR zustande. Ihm obliegt es dann dem AG in den Hintern zu treten sollte der merkwürdig werden. Des weiteren bringt es dem AG nichts nach der Wahl die zu bestrafen die gewählt haben, weil dann ist es doch eh geschehen. Will er deshalb riskieren einen neu gewählten und absolut angriffslustigen BR gegen sich zu sehen? In einer Zeitschrift für AG stand mal ein Bericht. Das Fazit aus dem Bericht lautete: Verhinder die Wahl eines BR, sollte es aber dazu gekommen sein, stelle dich gut mit ihm.
Erstellt am 19.11.2007 um 21:55 Uhr von paula
@DJ
und in anderen AG-Zeitungen finden sich Artikel und Seminarangebote wie "ohne BR in 2 Jahren". Die IG Metall hat schon mal versucht dagegen vorzugehen... der Erfolg war sehr mäßig