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Hetzjagd gegen die Initiatoren

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MeatHappy
Mai 2020 bearbeitet

Um die Betriebsratsgründung zu verhindern, hat der Arbeitgeber durch persönliche Gespräche die Mitarbeiter offenbar gebeten, durch Hetzjagden die Initiatoren so einzuschüchtern, dass sie aufgeben sollten. Als Gegenleistung: Gehaltserhöhung, Beförderung, Verlängerung der befristeten Verträge etc. Wenn jemand dagegen nicht mitmacht, könnte u.a. eine fristlose Kündigung drohen. Die Initiatoren sind nun fast verzweifelt: lohnt es sich weiterzukämpfen, wenn diejenigen, die sie schützen möchten, und die Betriebsratsgründung vorher auch unterstützen, sie nun beschimpfen und lautstark sagen: wir brauchen euch nicht, einzig der Arbeitgeber sorgen sich für unseren wohl, ihr dagegen schadet uns. Was kann man da tun wenn nun fast alle Mitarbeiter die Initiatoren wie Feinde betrachten ?

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Community-Antworten (4)

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celestro

21.05.2020 um 13:37 Uhr

Aufgeben / sachlich erklären, dass die "netten Gesten" vom AG nur ein Strohfeuer sind

C
Challenger

21.05.2020 um 14:06 Uhr

In welchem Stadium befindet sich die Betriebsratsgründung ? Wurde bereits ein Wahlvorstand bestellt ?

Zitat MeatHappy : Die Initiatoren sind nun fast verzweifelt: lohnt es sich weiterzukämpfen,............

Eindeutige Antwort : Ja

Zitat MeatHappy : Um die Betriebsratsgründung zu verhindern, hat der Arbeitgeber durch persönliche Gespräche die Mitarbeiter offenbar gebeten, durch Hetzjagden die Initiatoren so einzuschüchtern, ...................

Der Arbeitgeber erfüllt durch diese Maßnahmen den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl.

Vergleich :

§ 119 Betriebsverfassungsgesetz : Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst, ..............

Den Initiatoren ist daher zu empfehlen, die Gewerkschaft zur Unterstützung einzubinden. Denn in Euerem Fall kann nur die Gewerkschaft den Fall zur Strafverfolgung auf den Weg bringen. Wenn jedoch bereits ein Wahlvorstand besteht, kann auch dieser einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen

Vergleich : Abs. 2 zu §119 BetrVG (2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, einer der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, des Wahlvorstands, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.

Flankierend dazu empfehle ich Euch, Kontakt mit arbeitsunrecht e.V. in Köln aufzunehmen. Die wissen, wie mit agressiven Arbeitgebern umzugehen ist.

Wer sind wir? | aktion ./. arbeitsunrecht e.V. aktion.arbeitsunrecht.de › wer-sind-wir Unser Büro ist in Köln (Kontakt). Die Gründung unseres Vereins im Januar 2014 geht auf Forschungen zum Thema "Union Busting in Deutschland" (Was ist das ...

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krambambuli

21.05.2020 um 14:07 Uhr

Ihr erlebt den normalen Wahnsinn. Darum sollte man auch die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Die kann die Vorbereitung zur Wahl durchführen, bevor mögliche Kandidaten aus der "Deckung" kommen müssen.

Ihr solltet jetzt zügig agieren; in erster Linie eine Betriebsversammlungen für die Wahl eines Wahlvorstands einleiten. Die ersten drei genießen dann schon einmal den Schutz aus § 15 KSchG. Holt euch die Unterstützung der Gewerkschaft; werdet Mitglied.

M
MeatHappy

22.05.2020 um 13:10 Uhr

Gewerkschaft ist eingeschaltet, nächste Woche sollte die 1. Betriebsversammlung für die Wahl eines Wahlvorstands stattfinden, notfalls dann durch Arbeitsgericht. Das jetzige Problem ist: für die 3 Initiatoren ist jetzt ein Arbeitstag die Hölle. Sie werden von den Kollegen - die sie ja durch die Betriebsratsgründung schützen wollen - gemobbt, geschimpft etc. Urlaub nehmen geht auch nicht (wird nicht genehmigt). Das Problem ist nicht die Giftpfeile vom Arbeitgeber, sondern die Giftpfeile von Kollegen, die letzte Woche dies noch unterstützt haben. 2 sinh schon fristlos entlassen und die anderen haben nun Angst. Und das alles kann man auch nicht nachweisen. Der Arbeitgeber ist ja nicht dumm.

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