Mitbestimmung Schichtleiterwechsel
Es gab vor über einem halben Jahr einen Schichtleiterwechsel. Eine Schicht (welche auch nicht dazu betragt wurde) hat einen neuen Schichtleiter bekommen, welcher schon stellv. SL war, in einer anderen Schicht. Bei dem damaligen Wechsel wurde der alte BR nicht befragt, sondern der PL hat das einfach so veranlasst. In dem letzten halben Jahr kam es mehrmals zum Stress zwischen dem neuen SL und Mitarbeitern ( Die Mitarbeiter beschwerten sich beim BR, aber der PL meinte, der SL bleibt oder er löst die ganze Schicht auf. Es war vorher schon bekannt, das der neue SL keine Führungsqualitäten hat und keiner Ihn will. Die ganze Schicht ist nur noch negativ und unmotiviert. Was können wir als BR noch machen. Reden hilft da nicht, weil der PL seine Hand über dem SL hat.
Community-Antworten (6)
15.06.2019 um 22:14 Uhr
Klausi, ist der PL (ich vermute, dass ist der Produktionsleiter) gleichzeitig GF oder AG?
15.06.2019 um 22:39 Uhr
Er ist Produktionsleiter und hat große Macht.
16.06.2019 um 18:07 Uhr
Er ist Produktionsleiter und hat große Macht. Und ihr seid der BR und habt auch ganz schön Macht. Der Ansprechpartner des BR ist der AG. Wenn der PL den MA ohne BR Beteiligung versetzt hat, schreibt man als BR den AG an (wenn Gespräche mit dem PL nichts gebracht haben) und fordert den AG auf, die Versetzung sofort rückgängig zu machen und das MB Verfahren für die Versetzung einzuleiten. Dann kann man auf die Reaktion warten und u.U. ein Gespräch mit dem AG führen über die Person und Handlungen des Schichtleiters und des PL.
*In dem letzten halben Jahr kam es mehrmals zum Stress zwischen dem neuen SL und Mitarbeitern ( Die Mitarbeiter beschwerten sich beim BR, aber der PL meinte, der SL bleibt oder er löst die ganze Schicht auf.) Wenn MA sich bei dem BR beschweren, sollte der BR die MA fragen, ob sie eine Beschwerde nach § 85 BetrVG abgegeben haben oder abgeben wollen. Schon mal mit dem § beschäftigt? Wenn das bejaht wird, ist es wegen der Beweiskraft immer besser, man hat als BR diese Beschwerde schriftlich in der Hand. Dann hat der BR in einer Sitzung, mit ordnungsgemäßer Ladung und Tagesordnung darüber zu entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist. Erachtet der BR die Beschwerde als berechtigt, hat er beim AG auf Abhilfe hinzuwirken.
Eine Schicht (welche auch nicht dazu betragt wurde) Der AG, wohlgemerkt, der AG!!! muss die Schicht nicht befragen, wenn er einen Vorgesetztenwechsel vornehmen möchte.
Es war vorher schon bekannt, das der neue SL keine Führungsqualitäten hat und keiner Ihn will. Wem war das bekannt und worauf stützt sich diese Bewertung, Hörensagen?
17.06.2019 um 00:46 Uhr
Auch in der anderen Schicht (wo er als stellv. SL eingesetzt war) gab es immer Stress zwischen den MA und jener Person. Es beruht nicht auf Hörensagen, sondern Tatsachen!!! Es gibt auch Zeugen, die das bestätigen. Jene Person schwärzt den auch BR(V) beim PL an, man würde sein Amt als Vorteil ausnutzen, um nicht arbeiten zu müssen. Es gibt so viel, das würde aber den Rahmen hier sprengen.
17.06.2019 um 09:53 Uhr
Die Versetzung kann hier nicht zurück genommen werden. Die Versetzung/ Beförderung ist 6 Monate her. Außerdem gab es wohl eine Neuwahl des BR Gremiums, da in der Frage von "alter BR" gesprochen wird. Über die Schiene Mitbestimmungsverfahren wird man hier nichts machen können. Aber wenn Mitarbeiter bereit sind ihre Beschwerden auch dem AG gegenüber zuvertretten, kann der § 85 BetrVG ein Weg sein.
17.06.2019 um 10:48 Uhr
Hallo klausi, ich lese aus Deinem Post heraus, dass der BR ganz dringenden Schulungsbedarf hat.
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVg
- Personelle Einzelmaßnahmen § 99 BetrVg
- Beschwerderecht § 84 + § 85 BetrVG
Verwandte Themen
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Mitbestimmung nicht wahrnehmen, rechtliche Nachteile
ÄlterWir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen. Wir unterliegen keinem Tarif. Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung. Über die Pu
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen