Erstellt am 15.06.2019 um 20:14 Uhr von nicoline
Klausi,
ist der PL (ich vermute, dass ist der Produktionsleiter) gleichzeitig GF oder AG?
Erstellt am 15.06.2019 um 20:39 Uhr von Klausi
Er ist Produktionsleiter und hat große Macht.
Erstellt am 16.06.2019 um 16:07 Uhr von nicoline
*Er ist Produktionsleiter und hat große Macht.*
Und ihr seid der BR und habt auch ganz schön Macht.
Der Ansprechpartner des BR ist der AG. Wenn der PL den MA ohne BR Beteiligung versetzt hat, schreibt man als BR den AG an (wenn Gespräche mit dem PL nichts gebracht haben) und fordert den AG auf, die Versetzung sofort rückgängig zu machen und das MB Verfahren für die Versetzung einzuleiten. Dann kann man auf die Reaktion warten und u.U. ein Gespräch mit dem AG führen über die Person und Handlungen des Schichtleiters und des PL.
*In dem letzten halben Jahr kam es mehrmals zum Stress zwischen dem neuen SL und Mitarbeitern ( Die Mitarbeiter beschwerten sich beim BR, aber der PL meinte, der SL bleibt oder er löst die ganze Schicht auf.)
Wenn MA sich bei dem BR beschweren, sollte der BR die MA fragen, ob sie eine Beschwerde nach § 85 BetrVG abgegeben haben oder abgeben wollen. Schon mal mit dem § beschäftigt?
Wenn das bejaht wird, ist es wegen der Beweiskraft immer besser, man hat als BR diese Beschwerde schriftlich in der Hand. Dann hat der BR in einer Sitzung, mit ordnungsgemäßer Ladung und Tagesordnung darüber zu entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist. Erachtet der BR die Beschwerde als berechtigt, hat er beim ***AG*** auf Abhilfe hinzuwirken.
*Eine Schicht (welche auch nicht dazu betragt wurde)*
Der AG, wohlgemerkt, der AG!!! muss die Schicht nicht befragen, wenn er einen Vorgesetztenwechsel vornehmen möchte.
*Es war vorher schon bekannt, das der neue SL keine Führungsqualitäten hat und keiner Ihn will.*
Wem war das bekannt und worauf stützt sich diese Bewertung, Hörensagen?
Erstellt am 16.06.2019 um 22:46 Uhr von Klausi
Auch in der anderen Schicht (wo er als stellv. SL eingesetzt war) gab es immer Stress zwischen den MA und jener Person.
Es beruht nicht auf Hörensagen, sondern Tatsachen!!! Es gibt auch Zeugen, die das bestätigen.
Jene Person schwärzt den auch BR(V) beim PL an, man würde sein Amt als Vorteil ausnutzen, um nicht arbeiten zu müssen. Es gibt so viel, das würde aber den Rahmen hier sprengen.
Erstellt am 17.06.2019 um 07:53 Uhr von BRHamburg
Die Versetzung kann hier nicht zurück genommen werden. Die Versetzung/ Beförderung ist 6 Monate her. Außerdem gab es wohl eine Neuwahl des BR Gremiums, da in der Frage von "alter BR" gesprochen wird. Über die Schiene Mitbestimmungsverfahren wird man hier nichts machen können. Aber wenn Mitarbeiter bereit sind ihre Beschwerden auch dem AG gegenüber zuvertretten, kann der § 85 BetrVG ein Weg sein.
Erstellt am 17.06.2019 um 08:48 Uhr von Kjarrigan
Hallo klausi,
ich lese aus Deinem Post heraus, dass der BR ganz dringenden Schulungsbedarf hat.
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVg
- Personelle Einzelmaßnahmen § 99 BetrVg
- Beschwerderecht § 84 + § 85 BetrVG