BR Vorsitz informiert Personalabteilung über hohen Krankheitsstand eines BRs
Der Listenführer einer Konkurrenzliste und wird regelmäßig vom stellvertretenden BR-Vorsitzenden in Gremiumssitzungen grundlos angegriffen. Neulich hat der stellvertretende Vorsitzende die Personalabteilung über den hohen Krankheitsstand des Listenführers informiert. Der Vorsitzende hat mitgemacht und offengelegt wie oft der BR ohne Krankenschein (bei uns ist 1-3 Tage erlaubt) und wie oft mit Krankenschein abwesend war. Eigentlich ist das nichts was die Personalabteilung nicht schon weißt. Liegt ein Verstoß vor, z. B. die Auswertung von personenbezogenen Daten? Kann der BR oder Gremium dagegen vorgehen?
Community-Antworten (9)
15.06.2019 um 10:51 Uhr
Frage ihn doch mal, was diese sinn- und nutzlose Aktion sollte.
15.06.2019 um 15:50 Uhr
Das nicht nur der stellevertretenden aber auch der Vorsitzende mitmacht war eine Überraschung.
15.06.2019 um 16:53 Uhr
Konkurrenz innerhalb eines Gremiums lässt sich leider nicht ausschließen, da es sich zumeist um eine Zweckgemeinschaft und keine Liebesbeziehung handelt. Unsere Aufgabe als BR ist es jedoch, einen Job zu erledigen. Solch ein Zickenkrieg verhindert das.
17.06.2019 um 12:02 Uhr
Man sollte mal in einer Sitzung über das Thema reden. Wobei man sich natürlich fragen muß:
1.) woher jemand weiß, was der / die BRV-S der Personalabteilung mitgeteilt hat?
2.) Wofür das gut sein soll, wo die PA diese Infos doch sowieso hat?
3.) woher hat der / die BRV-S diese Infos überhaupt?
"Liegt ein Verstoß vor, z. B. die Auswertung von personenbezogenen Daten?"
Dafür müsste man wissen, woher die Daten überhaupt kommen. Wobei man solche Daten auch nicht einfach so heraus posaunen darf.
"Kann der BR oder Gremium dagegen vorgehen?"
Schwierige Frage ... denn der PA wurde etwas gesagt, was Sie eh schon wusste.
17.06.2019 um 13:35 Uhr
Die beiden haben immer noch das Vertrauen des Gremiums?
18.06.2019 um 10:34 Uhr
Danke für die Antworte, es hilft, wir sind ziemlich ratlos. @celesto: Durch eine unbeabsichtliche Email an eine unbeteiligte Person ist das aufgeflogen. @Pjöööng: Das wird sich noch zeigen
25.06.2019 um 09:43 Uhr
Die Ausrede von Stellevertreter ist "Fürsorge".
25.06.2019 um 09:43 Uhr
Die Ausrede von Stellevertreter ist "Fürsorge".
25.06.2019 um 15:36 Uhr
viele Antworten, die aber irgendwie nicht weiter helfen.
Verwandte Themen
Alleingang BR-Vorsitz gegen Beschluss des Gremiums - welche Konsequenz?
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage, folgendes Problem: Der Vorsitz eines BRs unterscheidet sich in der "Bevollmächtigung" gegenüber des Gremiums lediglich in der Aufgabe des Sprachorgans und "Postempfän
BR Vorsitz zurückgetreten_wann muss Neuwahl erfolgen
Unser BR Vorsitz hat sein Amt nieder gelegt. Bleibt aber BR Mitglied. Nun haben wir keinen Vorsitz. Die Wahl eines Vorsitz und Stellvertretung ist per BetrVG eine Pflichtaufgabe und der AG kann Verhan
Standortgefährdung durch hohen Krankenstand, AG reagiert nicht.
ÄlterHallo, habe da mal eine verzwickte Frage: Unsere Firma wurde vor kurzem Verkauft und wir haben einen neuen Eigentümer. Unsere Firma besthet aus verschiedenen Standorten. Unser Standort hat zur Zeit
Häufige Abwesenheit wegen Krankheit - Hat jemand einen Rat?
ÄlterIch brauche mal euren geschätzten Rat: Ein MA hat für 2007 schon einen reichlich hohen Krankheitsstand vorzuweisen. Da seine Abt. aus 1 1/2 Pers. besteht, muss durch seine häufige Abwesenheit somit d
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr