Kündigungsfrist - gibt es Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden?
Ein Bekannter von mir ist bei einer Spedition beschäftigt. Er wurde nach seiner Ausbildung sofort unbefristet ins Angestelltenverhältnis übernommen. In seinem Vertrag ist eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten!!! zum Quartalsende vereinbart. Er hätte jetzt die Möglichkeit ab Januar eine neue Stelle anzutreten, aber mit der Kündigungsfrist kann er erst zum 31.03.2008 gehen. Bis dahin will der neue Arbeitgeber nicht warten. Ausser Auflösungsvertrag (den der alte AG sicher nicht unterschreibt, weil da eine hohe Fluktuation herrscht) gibt es da noch Möglichkeiten vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden???
Community-Antworten (3)
16.11.2007 um 15:45 Uhr
Kurz und knapp: Nein.
16.11.2007 um 16:31 Uhr
Klar, lass ihn n paar Handschuhe klauen und hoffen, dass der Chef ne fristlose ausspricht. Beschimpfen wirkt auch Wunder ;) Ansonsten siehts schlecht aus
16.11.2007 um 16:34 Uhr
Mit etwa mehr Worten erläutert: "§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen" gibt hierzu Aufschluss. Dumm gelaufen, dass der Bekannte von Asolo eine solche Klausel in seinem Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Grundlegend sieht der §622 BGB für Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist vor. Von dieser Regel kann aber durch Tarifverträge oder nicht tarifgebundene Einzelverträge einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewichen werden - einzig ist hierbei zu beachten, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keine längeren Kündigungsfristen bekommt, als umgekehrt.
In der Situation also Pech für den Bekannten von Asolo
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