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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist - gibt es Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden?

A
Asolo
Jan 2018 bearbeitet

Ein Bekannter von mir ist bei einer Spedition beschäftigt. Er wurde nach seiner Ausbildung sofort unbefristet ins Angestelltenverhältnis übernommen. In seinem Vertrag ist eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten!!! zum Quartalsende vereinbart. Er hätte jetzt die Möglichkeit ab Januar eine neue Stelle anzutreten, aber mit der Kündigungsfrist kann er erst zum 31.03.2008 gehen. Bis dahin will der neue Arbeitgeber nicht warten. Ausser Auflösungsvertrag (den der alte AG sicher nicht unterschreibt, weil da eine hohe Fluktuation herrscht) gibt es da noch Möglichkeiten vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden???

5.31003

Community-Antworten (3)

K
K.Etzer

16.11.2007 um 15:45 Uhr

Kurz und knapp: Nein.

F
Frosch

16.11.2007 um 16:31 Uhr

Klar, lass ihn n paar Handschuhe klauen und hoffen, dass der Chef ne fristlose ausspricht. Beschimpfen wirkt auch Wunder ;) Ansonsten siehts schlecht aus

DS
Der Stille

16.11.2007 um 16:34 Uhr

Mit etwa mehr Worten erläutert: "§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen" gibt hierzu Aufschluss. Dumm gelaufen, dass der Bekannte von Asolo eine solche Klausel in seinem Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Grundlegend sieht der §622 BGB für Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist vor. Von dieser Regel kann aber durch Tarifverträge oder nicht tarifgebundene Einzelverträge einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewichen werden - einzig ist hierbei zu beachten, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber keine längeren Kündigungsfristen bekommt, als umgekehrt.

In der Situation also Pech für den Bekannten von Asolo

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