Fortbestand des BR?
Hallo zusammen,
wir eine GmbH mit mehreren Standorten haben an jedem Standort einen BR, sowie einen GBR. Nächstets Jahr wird die Verwaltung an einen ganz neu errichteten Standort versetzt.
Ist der abgebende BR noch zuständig, sofortige Neuwahlen,Übergangsmandat.
Wie ist eure Meinung dazu?
Gruss
Biberrat
Community-Antworten (2)
16.11.2007 um 13:55 Uhr
Hallo biberrat,
wir haben sowas ähnliches. Solange es sich um einen neuen Standort unter dem Dach derselben Firma handelt, ist der bisherige Betriebsrat weiterhin zuständig, denn nirgendwo ist (meines Wissens) gesetzlich festgelegt, dass an jedem Standort ein eigener Betriebsrat notwendig ist.
Bei der nächsten Betriebsratswahl kann dann der Wahlvorstand feststellen, welche Betriebsteile und Nebenbetriebe zum "Hauptbetrieb" gehören. Daraus ergibt sich dann möglicherweise die Notwendigkeit, für den umgezogenen Betriebsteil einen eigenen Wahlvorstand und somit eigenen Betriebsrat zu bilden (steht in der Wahlordnung, § 2,1).
16.11.2007 um 16:54 Uhr
Hallo biberrat,
wir hatten ein ähnliches Konstrukt.
GmbH mit Verwaltung und mehreren Standorten. Teilweise hatten die Standorte einen BR (nicht alle), in der Verwaltung war ebenfalls ein BR installiert. 2 der 10 Standorte waren der zentralen Verwaltung zugeteilt und somit durch den gleichen BR vertreten. 2000 zog dann die komplette Verwaltung an einen anderen Ort - auch der bestehende BR. Am Zuständigkeitsbereich des BRs hat sich nichts verändert und es gab im Zuge dessen KEINE Neuwahlen.
Gruß Steinlaus
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