Erstellt am 14.06.2019 um 11:48 Uhr von Minion
Interessante Frage. Generell muss ein sachlicher Grund vorliegen für die Teilnahme von Personen, die keine AN des Betriebes sind. Ihr könnt daher Referenten (nach entsprechendem Beschluss im Gremium) einladen, die zu einem Thema, das auf der BetrVersammlung diskutiert werden soll, sachdienliche Informationen liefern können.
Wir haben bei uns im Betrieb den AG vorher informiert und gefragt, ob er was dagegen hat. Hätte er was dagegen gehabt, dann hätten wir unseren Anwalt gefragt. Aber das kam bislang nie vor.
Erstellt am 14.06.2019 um 12:44 Uhr von Pickel
Man wird schon darlegen müssen, weshalb es aktuell für die Belegschaft von Wichtigkeit ist, wie das BertVG sich in den 100 Jahren entwickelt hat (oder es eben gerade nicht hat...).
Erstellt am 14.06.2019 um 13:08 Uhr von Klaus_BR
Danke @Minion und @Pickel! Wir wollen die AN und den AG daran erinnern, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, einen BR zu haben. Wir werden vermutlich unterbrechen und das dann in der Pause stattfinden lassen...
Erstellt am 14.06.2019 um 14:25 Uhr von ganther
wenn es um die Wichtigkeit des BR geht, dann würde ich eher als BR meine Entwicklung im Unternehmen darstellen und was der BR dazu beigetragen hat die Interessen der Belegschaft und die unternehmerischen Belange zum Ausgleich zu bringen. Wenn es den BR schon ein paar Tage gibt, kann man dazu doch herrlich was sagen. Und wenn man was zu 100 Jahre BetrVG sagen will, dann nehmt doch den Bericht der Gewerkschaft. Die eignen sich für so etwas sehr gut