MA erledigt Aufgaben des Vorgesetzten - Gewohnheitsrecht?
Hallo Zusammen!
Gestern hat sich ein MA an mich gewandt. Konnte ihm aber keine befriedigende Antwort geben.
Der MA macht bei uns in der Firma das, was eigentlich ein Teamleiter macht. Oder anders herum, in keiner anderen Filiale (die eigenständig sind) macht kein MA das was er macht.
In den Beurteilungsgesprächen wird immer gesagt, dass er Potential hat, dass seine Arbeit gut sei und man ihn in der Rolle des zukünftigen Teamleiters sieht. Nun ist er zum zweiten Mal vertröstet worden und nicht in die Qualifizierungs-Maßnahme (Schulung über ein Jahr) zum Teamleiter gekommen. Auch wird er nicht zum kommissarischen Teamleiter ernannt, was man ja tun könnte, da die Stelle in der Personalabteilung verwaist ist.
Meine Frage, kann man da ein Gewohnheitsrecht herleiten, da er die Tätigkeiten bereits seit über einem Jahr ausführt? Wenn ja, gibt es eine rechtliche Grundlage?
Wenn noch Fragen sein sollten, bitte gerne.
Danke im Voraus, für qualifizierte und ernst gemeinte Antworten.
Community-Antworten (1)
17.11.2007 um 12:28 Uhr
@tydereon, er macht den Job eigentlich als Teamleiter........ist aber keiner! In den Beurteilungsgesprächen....hat er das schrifl., ? Qualifizierungs-Maßnahme......... gibt es eine BV darüber? oder einen Bildungsausschuß? Es würde sich hier um eine Entwicklungsqualifizierung handeln, in manchen TV ist sowas auch geregelt.
wäre eventuell §96, 97,98, BetrVG mal ganz interessant.
lies mal... http://optinet-owl.de/uploads/media/Eckpunkte_Betriebsvereinbarungen_.pdf
als AG läuft die Sache doch so viel kostengünstiger........
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