Hallo Zusammen!

Gestern hat sich ein MA an mich gewandt. Konnte ihm aber keine befriedigende Antwort geben.

Der MA macht bei uns in der Firma das, was eigentlich ein Teamleiter macht. Oder anders herum, in keiner anderen Filiale (die eigenständig sind) macht kein MA das was er macht.

In den Beurteilungsgesprächen wird immer gesagt, dass er Potential hat, dass seine Arbeit gut sei und man ihn in der Rolle des zukünftigen Teamleiters sieht. Nun ist er zum zweiten Mal vertröstet worden und nicht in die Qualifizierungs-Maßnahme (Schulung über ein Jahr) zum Teamleiter gekommen. Auch wird er nicht zum kommissarischen Teamleiter ernannt, was man ja tun könnte, da die Stelle in der Personalabteilung verwaist ist.

Meine Frage, kann man da ein Gewohnheitsrecht herleiten, da er die Tätigkeiten bereits seit über einem Jahr ausführt? Wenn ja, gibt es eine rechtliche Grundlage?

Wenn noch Fragen sein sollten, bitte gerne.

Danke im Voraus, für qualifizierte und ernst gemeinte Antworten.