Mitbestimmung bei Prozessanalyse - (Unternehmensumstrukturierung)?
Hallo,
in unserem Unternehmen soll umstrukturiert werden. Wir haben so einige Befürchtungen ... Dazu soll vorab eine Prozessanalyse durchgeführt werden. Kann der BR diese Analyse verhindern oder eine frühe Einbeziehung erzwingen?
Danke!
Community-Antworten (1)
16.11.2007 um 14:04 Uhr
Hallo Digedag
Betriebsänderungen sind massive Eingriffe in den Betriebsablauf. Wirken sich diese Eingriffe nachteilig für die Belegschaft (oder auf erhebliche Teile der Belegschaft) aus, dann findet §§111-113 BetrVG Anwendung.
Unter Nachteile fallen z.B. Entlassung, Versetzung, Verdienstminderung, Ortswechsel usw. aber auch psychische Belastungen durch zusätzliche Kontrollen
Plant der AG eine Betriebsänderung, so hat er frühzeitig den Wirtschaftsausschuss umfassend zu informieren - parallel dazu ist der AG verpflichtet, den Betriebsrat des betroffenen Betriebs rechtzeitig über die Betriebsänderung zu unterrichten.
Letztendlich sind die Rechte des BR bei Betriebsänderungen relativ schwach... bin mir daher fast sicher, dass ihr eine Prozessanalyse nicht verhindern könnt - aber eine frühzeitige Einbeziehung in das Thema darf vom AG nicht unterbunden werden, da seid ihr mit dabei.
Gruß Steinlaus
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