Probezeit nach einer Versetzung???
Hallo zusammen,
gibt es eine zweite Probezeit, nachdem jemand wegen Unternehmensumstrukturierung von einer in die andere Abteilung versetzt wurde? "Eine zweite Probezeit" bedeutet, dass der Mitarbeiter seine normale Probezeit in der ersten Abteilung schon bestanden hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Janin
Community-Antworten (4)
30.05.2007 um 13:42 Uhr
Warum nicht. Die Tatsache, das jemand an einem anderen Platz eingesetzt wird, bedeutet ja nicht, das er auf Dauer dort auch geeignet ist. Die Tatsache einer 2. Probezeit hebt aber einen bestehenden Kündigungsschutz nicht auf.
30.05.2007 um 14:23 Uhr
@janin ...Tarifvertrag?
30.05.2007 um 14:34 Uhr
Unser Unternehmen ist nicht tarifgebunden.
30.05.2007 um 15:17 Uhr
Hallo Janin
Meistens beginnt das neue Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. In diesem Zeitraum gelten für neue Arbeitnehmer nicht sofort die gleichen Regeln wie für seine Kollegen, die schon lange im Betrieb sind. [02.05.2005]
Eine Probzeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Länger als sechs Monate darf sie aber nicht dauern.
"Im Arbeitsvertrag reicht dafür der Passus: Das erste halbe Jahr gilt als Probezeit", In der Regel können beide Partner in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen kündigen. "Die Probezeit kann auch für eine kürzere Dauer oder mit einer längeren Kündigungsfrist vereinbart werden", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Also etwa für die Dauer von vier Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen." Eine einmal vereinbarte Probezeit darf der Arbeitgeber jedoch nicht verlängern. Biggy
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