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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probezeit nach einer Versetzung???

J
janin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

gibt es eine zweite Probezeit, nachdem jemand wegen Unternehmensumstrukturierung von einer in die andere Abteilung versetzt wurde? "Eine zweite Probezeit" bedeutet, dass der Mitarbeiter seine normale Probezeit in der ersten Abteilung schon bestanden hat.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Janin

6.21804

Community-Antworten (4)

R
Rollie

30.05.2007 um 13:42 Uhr

Warum nicht. Die Tatsache, das jemand an einem anderen Platz eingesetzt wird, bedeutet ja nicht, das er auf Dauer dort auch geeignet ist. Die Tatsache einer 2. Probezeit hebt aber einen bestehenden Kündigungsschutz nicht auf.

K
Kölner

30.05.2007 um 14:23 Uhr

@janin ...Tarifvertrag?

J
janin

30.05.2007 um 14:34 Uhr

Unser Unternehmen ist nicht tarifgebunden.

B
Biggy

30.05.2007 um 15:17 Uhr

Hallo Janin

Meistens beginnt das neue Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. In diesem Zeitraum gelten für neue Arbeitnehmer nicht sofort die gleichen Regeln wie für seine Kollegen, die schon lange im Betrieb sind. [02.05.2005]

Eine Probzeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Länger als sechs Monate darf sie aber nicht dauern.

"Im Arbeitsvertrag reicht dafür der Passus: Das erste halbe Jahr gilt als Probezeit", In der Regel können beide Partner in dieser Zeit das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen kündigen. "Die Probezeit kann auch für eine kürzere Dauer oder mit einer längeren Kündigungsfrist vereinbart werden", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Also etwa für die Dauer von vier Monaten mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen." Eine einmal vereinbarte Probezeit darf der Arbeitgeber jedoch nicht verlängern. Biggy

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