Betriebsratstruktur
Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zur Zusammenstellung eines Betriebsratsgremiums.
Wir haben 2 Unternehmen mit denselben Geschäftsführern mit einem Betriebsratsgremium was für beide Unternehmen in dem so genannten Unternehmensverbund tätig ist. Im Jahre 2000 wurde vom ehemaligen Betriebsratsgremium eine schriftliche Vereinbarung mit der Geschäftsleitung geschlossen das auch zukünftig ein Betriebsratsgremium die Interessen aller Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebes wahrnehmen soll.
Die Standorte beider Unternehmen liegen etwa 3km entfernt. Eine Zweigestelle des einen Unternehmens ist ca. 60km vom Standort entfernt und hat einen eigenen 1 köpfigen Betriebsrat. Unser Gremium was für beide Unternehmen zuständig ist besteht aus einem 9`er Gremium.
Im Zuge einer bereits begonnen Unternehmensumstrukturierung ist jetzt das Unternehmen (1) in eine Zwischenholding (Mutter) umfunktioniert worden. Das Unternehmen (2) ist nun eine Tochter des Unternehmens (1). Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird ab 2011 eine neue Holding gegründet und das Unternehmen (1) wieder in eine gleichberechtigte des Unternehmens (2).
Meine Fragen lauten nun ob wir in dieser momentanen Form als Betriebsrat überhaupt richtig aufgestellt sind?
Dürfen ein Mutter- und ein Tochterunternehmen einen gemeinsamen Betriebsrat haben?
Müsste es ab 2011 nicht sogar einen Gesamtbetriebsrat geben?
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlichen zusammengefasst. Sollten noch fragen auftauchen werde ich sie gerne beantworten.
Vielen Dank und schöne Grüße
Marco
Community-Antworten (3)
03.06.2009 um 15:45 Uhr
schau mal in die §§ 3 und 4 BetrVG
03.06.2009 um 16:59 Uhr
entscheidend ist der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff. Dieser ist seinen Feinheiten sehr komplex. Ihr solltet Euch mal einen Anwalt dazuholen.
Aber nur so am Rande... schon mal überlegt ob die Vereinbarung die Ihr mit dem AG habt das Papier wert ist auf dem es steht?
03.06.2009 um 17:19 Uhr
@MarcoP: Ich sehe das ähnlich wie Paula: Laßt mal eure Gegebenheiten schnellstens anwaltlich prüfen (evtl. hilft auch die Gewerkschaft weiter). Ein "gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen" nach §1 BetrVG könnte an den 3km scheitern und die §§3+4 gelten für mehrere Betrieb(steil)e eines Unternehmens. Und den GBR müßte es schon geben, da ja das eine Unternehmen zwei Betriebe mit BR hat. Und für die Zukunft: Mehrere Unternehmen unter dem Dach einer Holding bilden evtl. einen Konzernbetriebsrat.
Es wird also ziemlich schnell beliebig kompliziert - da sollte man jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt...