Mitglied des BR - Degradierung am Arbeitsplatz?
Dürfen z.B. Werkmeister oder Gruppenleiter, wenn Sie in den BR gehen oder innerhalb des BR's noch zusätzliche Aufgaben übernehmen (GBR, Arbeitsgruppen etc.), quasi degradiert werden? Da Sie ja diese Funktion nicht mehr zeitlich vollumfänglich wahrnehmen können? Finanziell müsste es gleichbleiben...oder?
Und wie immer...wo stehts geschrieben?
Community-Antworten (3)
16.11.2007 um 09:57 Uhr
BetrVG §37(2) , (4), (5)
Grüße, Saluk
16.11.2007 um 10:08 Uhr
Hallo § 78 BetrVG, besagt, dass niemand wegen seiner Tätigkeit im BR benachteiligt werden darf. Z.B. die Versetzung oder Zuweisung einer unangenehmeren Arbeit oder der Ausschluss vom beruflichen Aufstieg. § 37 Abs. 2 besagt, dass u. U. auch ein Anspruch auf generelle Befeiung von einer bestimmten Art der Arbeit gewährt wird. Allerdings, wie das Wort Anspruch schon"sagt", wenn das Betriebsratsmitglied das möchte, nicht der Arbeitgeber das anordnet. § 37 Abs. 4 besagt, dass das BR - Mitglied grundsätzlich (rechtlich ein sehr schwammiger Begriff), dasselbe Arbeitsentgeld erhalten soll, dass es verdient hätte, wenn es das BR - Amt nicht übernommen und deshalb eine andere berufliche Entwicklung genommen hätte. § 37 Abs. 5 gewährleistet den Schutz des BR - Mitglieds gegen die Zuweisung von unterwertigen beruflichen Tätigkeiten.
16.11.2007 um 14:22 Uhr
@carrie und alle
Das sind individualrechtlich einklagbare Ansprüche. Kann auch ein Betriebsrat als Gremium tätig werden, wenn eines seiner Mitglieder aus Sicht des BR benachteiligt wird?
Danke!!
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