Liebe Kolleginnen und Kollegen,

könnt Ihr mir eventuell mit Angabe der Quelle bei folgender Fragestellung behilflich sein:

Wir erstellen eine novellierte BV zur "Internen Stellenausschreibung"

Unser Schwerbehindertenvertreter ist der Ansicht, dass das Unternehmen auch bei einer internen Stellenausschreibung die Agentur für Arbeit kontaktieren muss, ob ein geeigneter Schwerbehinderter
für die Stelle zur Verfügung steht.

Wir anderen Kollegen teilen diese Auffassung nicht, sondern sehen diese Vorschrift des SGB IX nur bei externen Stellenausschreibungen.

Danke für Eure Hilfe

Nemeth