Gleichstellung nach §2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX / Befragung SBV - was tun?
Guten Morgen! Habe ein Formular der AfA vorliegen. Es geht um einen Gleichstellungsantrag eines Kollegen. Ich muss diesen in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertreter ausfüllen. Wie verhalte ich mich nun? Wenn ich den Kollegen in Richtung unterstütze, dass er den Antrag genehmigt bekommt laufe ich gefahr, dass der AG nacher versucht ihn zu kündigen (ist bei uns so üblich, wenn einer eine negative Gesundheitsprognose abgibt) Bewerte ich seine Einsatzfähigkeit eher positiv wird er wohl nicht gleichgestellt...?? Was nun? Hat da jemand Erfahrung?
Community-Antworten (3)
16.11.2007 um 09:32 Uhr
Hallo daddel,
der Mitarbeiter muss seine evtl. vorhandene Gleichstellung dem Arbeitgeber ja nicht anzeigen. Lies Dir mal das Anschreiben zum Gleichstellungsantrag durch, da steht das irgendwo. Im Fall der Kündigung fällt er natürlich dann unter den besonderen Schutz und kann zu diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber über die Gleichstellung informieren.
Gruß ambu
16.11.2007 um 09:56 Uhr
@ambu
Tja, das Anschreiben hab ich nicht, der BR übrigens auch nicht. Das Formular wurde vom Personaler übberreicht mit Bitte um Erledigung und Rückgabe an ihn. Also kann er sehen, was ich, bzw. der BR einträgt.
16.11.2007 um 10:08 Uhr
@daddel
Dieser Antrag geht Deinen AG im ausgefüllten Zustand nichts an! Der BR bekommt übrigens den gleichen Antrag und schickt Ihn dann direkt an die zuständige Behörde! Nimm Deinem Arbeitgeber doch hier die Arbeit ab...
Gruß ambu
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