Kündigungen auf Grund einer Übernahme zurückgezogen - rechtens?
Hallo, vor einigen Wochen ist uns mitgeteilt worden, dass wir einen Kunden verloren haben bei dem 20 MA beschäftigt sind. Die GF hat sich zu einer Teilschließung entschlossen und Kündigungsgesuche eingereicht. Der BR hat die MA angehört und Forderungen (z.B. Abfindungen) gestellt. Es war auch klar, dass die MA auf Grund der Entfernung zu dem neuen Arbeitsort nichts gegen die betriebsbedingten Kündigungen haben. Kurz bevor die Frist des BRs abgelaufen ist, hat die GF mündlich mitgeteilt, dass die Kündigungen zurückgezogen werden, weil die 20 MA von dem Nachfolger (bei unserem Kunden) übernommen werden (wahrscheinlich um die Abfindungen zu sparen, da die GF sich sicher ist, dass die MA auf Grund der Entfernung sowieso kündigen werden). Die MA haben aber noch keine Verträge. Ist das rechtens?
Community-Antworten (3)
15.11.2007 um 22:50 Uhr
@Galaxis, der AG kann die Kündigungen jederzeit zurückziehen....
15.11.2007 um 23:31 Uhr
Muss der AG in dem Fall die Stellen für die 20 AN vorweisen bzw. den Leuten JETZT sagen, wo ihre Stelle ab dem 01.01.08 ist?
21.11.2007 um 13:36 Uhr
Hallo Galaxis,
vielleicht kommt § 111 , 112 oder 112a BetrVG in Betracht.
MfG Angi1
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