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Freistellung für BRarbeit?

J
Jillimaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebes Team Bei meiner Frage handelt es sich um den § 37-(2) Mitgl. des Betriebsrats ... und im letzten Abschnitt habe nicht nur ich meine Probleme. Auf ein Seminar Arbeirsrecht 1, hat man mir gesagt, das es sich bei dem Wort BETRIEB, nicht um den BETRIEB handelt, in dem man Arbeitet, sondern das Wort BETRIEB bezieht sich auf Betreiben der Betriebsratsarbeit. Ihr könnt Euch vorstellen das ich bei meiner Freistellung weniger Probleme hätte. Denn im BR konnte mir keiner so recht eine Antwot darauf geben. Es wird nämlich so gehandhabt, das der Betrieb laufen muß. Wie ist es nun mit dem Betrieb gemeint?

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

15.11.2007 um 22:57 Uhr

@Jillimaus, das les ich aber nicht so...... Hast du das auch nicht vielleicht falsch verstanden?

"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Das bezieht sich doch eindeutig auf den Betrieb, also auf die Arbeitsstätte!

W
wölfchen

15.11.2007 um 23:07 Uhr

Hey, war das etwa ein Seminar vom Arbeitgeberverband?

C
carrie

16.11.2007 um 08:12 Uhr

Hallo Das Recht auf Arbeitsbefreiung erstreckt sich auf jegliche BR - Tätigkeit, gleichgültig ob innerhalb oder außerhalb des Betriebs! Ist zwar früh am Morgen, aber mir wäre jetzt nicht klar, dass sich das Wort"Betrieb" auf die BR Tätigkeit bezieht sondern auf den Betrieb in dem man arbeitet.

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