Hallo Liebes Team
Bei meiner Frage handelt es sich um den § 37-(2) Mitgl. des Betriebsrats ... und im letzten Abschnitt
habe nicht nur ich meine Probleme. Auf ein Seminar Arbeirsrecht 1, hat man mir gesagt, das es sich bei dem Wort BETRIEB, nicht um den BETRIEB handelt, in dem man Arbeitet, sondern das Wort BETRIEB bezieht sich auf Betreiben der Betriebsratsarbeit. Ihr könnt Euch vorstellen das ich bei meiner Freistellung weniger Probleme hätte. Denn im BR konnte mir keiner so recht eine Antwot darauf geben. Es wird nämlich so gehandhabt, das der Betrieb laufen muß.
Wie ist es nun mit dem Betrieb gemeint?