Arbeitszeitänderung trotz BV?
Hallo mal wieder - habe folgende Frage: Bei uns im Betrieb gibt es eine BV über Arbeitszeitregelung für jede Abteilung. In einer Abteilung möchte der Teamleiter nun die Arbeitszeit aus Betriebswirtschaftlichen Gründen so ändern, dass es mit der in der BV festgelegten Arbeitszeit nicht mehr konform geht. Meine Fragen: Wer muss wie vorgehen um die BV zu kippen bzw. die Änderung einzubringen. - rein organisatorisch ! und geht das so einfach mit einer Hausmitteilung an BR ?? - wozu haben wir eine BV gemacht wenn dann jeder Leiter kommen kann um Änderungen einzubringen wie es Ihm gerade passt ?? - in der gültigern steht momentan ...."gültig bis 31.12.2007 und verlängert sich um ein weiteres Jahr wenn Sie nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. " Die Agumentation leuchtet unsvielleicht ein - aber muss der BR dann gleich springen ?? Weiter beantragt der Leiter die generelle Arbeitsgenehmigung ab 2008 für regionale Feiertage - obwohl ich Ihm da schon eine Telefonbereitschaft vorgeschlagen habe weil es nur um reine Koordination gehen würde - und das könnten die Kollegen der Abteilung auch von zu Hause aus regeln und lenken. - und die Kollegen müssen nicht den Tag im Büro verbringen. Ich will mit den Kollegen auch noch mal direkt sprechen - weil der Leiter mich schon mehrmals auf den Gang daraufhin angesprochen hat - und es nicht hinbekommen hat, wie ich es Ihm immer wieder vorgeschlagen habe, - mal direkt mit den Kollegen zu sprechen ... evtl. sehen Sie ja selbst die Notwendigkeit und sträuben sich gar nicht dagegen und machen es auch ohne "Befehl"....
wie würdet Ihr mit der Angelegenheit umgehen - bzw. wie wär Eure Reaktion darauf ??
Community-Antworten (4)
15.11.2007 um 20:31 Uhr
Hallo, da seit Ihr ja in einer ähnlichen Lage wie wir. Aber unsere Dienststellenleitung hat die BV fristgemäß ( 3 Monate vorher) gekündigt. Ohne fristgemäße Kündigung und Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens seitens der Dienststelle geht gar nichts. Dann gilt die BV noch ein Jahr weiter so wie sie jetzt ist. Da hat euer Chef eben Pech. Wieso sollt ihr als BR springen? Ihr habt doch jetzt alle Zeit der Welt. Wir haben im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens den Entwurf der neuen BV abgelehnt. Jetzt steht unser Chef ganz schön unter Zeitdruck. Denn an Kompromisse ist bei uns gar nicht zu denken. Die Fronten verhärten sich immer mehr. Aber leider ist das so, wenn die Chefs mit dem Kopf durch die Wand wollen. Vielleicht hätte ja eine Personalversammlung im Vorfeld viel mehr gebracht. An eurer Stelle würde ich mich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Die Dienststelle kann ohne eure Zustimmung gar nichts machen und die Kündigungsfrist ist ja eh abgelaufen. Also ruhig Blut. Dann könnt ihr euch auch in Ruhe erkundigen, ob an regionalen Feiertagen gearbeitet werden muss oder ob es über Telefonbereitschaft abzusichern geht. Da kenn ich mich jetzt auch nicht so aus. Ich wünsche euch viel Glück und Durchaltevermögen. Das werdet ihr sicher brauchen. Würde mich sehr interessiern, wie das bei euch ausgeht.
15.11.2007 um 21:54 Uhr
ozean1, eine Bv ist wie ein Vertrag .
Und bitte wer hat die Bv abgeschlossen ? Richtig BR+AG !
Also hat auch nur der AG das recht diese Kündigen , Kippen ist was anders . Ihr solltet euch da nicht auf "Spiele" einlassen die ihr nicht Steuern könnt. Hat der Leiter probleme mit der Bv muss er zum AG gehen ! Der enscheidet ob die BV zu Kündigen ist und dann kommt ebnen das Verhandeln. Es kommt öfters vor das sich irgendwelche "Führungskräfte" zu Führen ihrer AG s machen oft ist der AG aber ander Meinung .
Der AG muss die Bv umsetzen der BR soll nur Wachen und dem AG auf die Finger Klopfen.
Ich rate dir dringend halte dich an die wege , ansonsten kommst du nie zum ziel !!!
Sollte es probleme geben z.B verhandlungs Thema oder kündigungsfristen oder was muss in eine BV ... Melde dich . Hier ist Fachkunde zum Thema BVs mehr als genug Vorhanden (zumindest Thema bezogen)
Peace
16.11.2007 um 11:04 Uhr
hallo waschbär........es ist mir schon klar....es gibt eine gültige BV und die ist nun erst mal wieder zum 31.12.2008 kündbar - und schon das ist ein Punkt auf dem man sich berufen könnte und was wir auch mitteilen werden. Aber wir wollen auch die Notwendigkeit der Veränderungen in Frage stellen da uns in der Hausmitteilung keine Fakten sondern nur Vermutungen und allgemeine Floskeln wie "gegenwärtige Anforderung" (welche ??) "betriebliche Gründe" (welche ??) u.s.w. - also keine Zahlen - keine Fakten. - und im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen AG & BR ..wollen wir schon etwas argumentieren und nicht nur quer stehen zu allem was kommt.
19.11.2007 um 09:50 Uhr
ozean1 80955 ,
das ist sicher sehr löblch von dir, aber bedenke vorher ob es sinn macht. es ist schon vor gekommen das BRs in guter absicht handelten und damit voll auf die Nase vielen ! Also sichert euch ab . ggf auf einer Betriebsversammlung oder per Umfrage .-) Beides möglich beides Erlaubt :-) Viel Glück
Und natürlich muss der Ag Fakten liefern sonst kommt es ja nicht zu einer neuen BV und die Alte würde in der Nachwirkung weiter den AG behindern .-)
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